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ots.Audio: Die häufigsten Renten-Irrtümer (Teil 2)

Geschrieben am 30-03-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Über die Rente wird in Deutschland viel geredet: Ist sie sicher,
steigt sie oder nicht und wann darf man überhaupt in Rente gehen? All
diese Dinge gehen jeden an und sind wichtig für die persönliche
Lebensplanung. Allerdings hört man auch immer wieder Märchen über die
gesetzliche Rentenversicherung. Eines davon besagt, dass alle jetzt
bis 67 Jahre arbeiten müssen. Warum das nicht stimmt, das weiß Ulrich
Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

O-Ton 39 sec.
"Das hört man zwar oft, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab dem
Geburtsjahrgang 1964 muss man bis 67 Jahre arbeiten. Wer bis 1946
geboren ist, ist von den Gesetzesänderungen überhaupt nicht
betroffen. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die
Regelaltersgrenze dann stufenweise angehoben. Die Altersgrenze wird
dabei sehr behutsam von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt. Und mit
Abschlägen ist auch weiterhin ein etwas früherer Rentenbeginn
möglich."

Ein weiteres Gerücht ist, dass man mit 60 in Rente gehen kann,
wenn man 45 Jahre geklebt hat. Doch auch das stimmt nicht:

O-Ton 57 sec.
"Nein, durch das neue "Altersgrenzenanpassungsgesetz" ist zwar eine
besondere Wartezeit von 45 Jahren eingeführt worden. Voraussetzung
für eine abschlagsfreie Altersrente ist aber, dass man 65 Jahre alt
ist und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen kann. Beide
Voraussetzungen müssen also gleichzeitig vorliegen. Bei diesen
besonders langjährig Versicherten findet keine Anhebung auf das 67.
Lebensjahr statt. Zu den 45 Jahren zählen Kindererziehungszeiten und
Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Es
zählen aber keine Zeiten, in denen man Arbeitslosengeld oder
Arbeitslosengeld II bezogen hat. Auch die Wartezeitmonate, die man
durch einen Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung
hinzugewonnen hat, rechnen nicht mit."

Außerdem wird behauptet, dass man überhaupt erst eine Rente
bekommt, wenn man 15 Jahre geklebt hat. Auch falsch, sagt der
Rentenexperte

O-Ton 19 sec.
"Das stimmt schon lange nicht mehr. Richtig ist: Seit 1984 ist für
einen Rentenanspruch ab dem 65. Lebensjahr nur noch eine Wartezeit
von fünf Jahren erforderlich. Die kann man mit Beitragszeiten, zu
denen auch Kindererziehungszeiten zählen, erfüllen."

Übrigens: In allen bundesweit vertretenen Auskunfts- und
Beratungsstellen wird kostenlose und individuelle Hilfe in allen
Fragen rund um die Rente oder Altersvorsorge angeboten. Den
schnellsten Weg zu den Ansprechpartnern bietet die Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de. Für weitere Fragen stehen auch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon
der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 zur Verfügung.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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