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Wärmegesetz 2009: Drei häufige Missverständnisse / Worauf Bauherren, Eigentümer, Architekten, Planer und Energieberater achten sollten

Geschrieben am 31-03-2009

Stuttgart (ots) - Seit Anfang dieses Jahres gilt: Wer als Bauherr
einen Bauantrag einreicht, muss sein Gebäude teilweise mit
erneuerbaren Energien heizen und kühlen: Solarkollektoren,
Holzpelletöfen, Erdkollektoren, usw. Dieses fordert das neue,
bundesweite Wärmegesetz 2009. Alternativ können Bauherren die
Gebäudehülle besser dämmen, mit Wärmerückgewinnung lüften oder andere
Maßnahmen durchführen, die das Wärmegesetz anerkennt. Unter Bauherren
und Fachleuten sind bereits Missverständnisse verbreitet. Wir klären
drei davon auf.

1. Das neue Gesetz heißt "Wärmeschutzgesetz".

Nein, das neue Wärmegesetz heißt "Gesetz zur Förderung
Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG)". In Baden-Württemberg
müssen Bauherren bereits seit 2008 nach dem "Landes-Wärmegesetz" für
neu gebaute Wohngebäude teilweise erneuerbare Wärme nutzen. Im
"Musterländle" gilt seit diesem Jahr für Neubauten das bundesweite
Wärmegesetz 2009 und im Bestand das Landes-Wärmegesetz.

2. Das Wärmegesetz gilt nur für Neubauten.

Das Wärmegesetz spricht diejenigen Bauherren direkt an, die ihre
Bauanträge für neue Bauvorhaben ab 2009 einreichen. Wer jedoch seinen
Altbau sehr umfangreich verändert, Anbauten über 50 Quadratmeter (m²)
oder Umbauten plant, muss ggf. die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) wie für einen Neubau erfüllen. In
diesen Fällen muss der Eigentümer auch das neue Wärmegesetz 2009
befolgen.

3. Wohnhaus-Angebote "gebaut nach dem Wärmegesetz 2009 mit
Solaranlage"

Eine Solaranlage auf dem Dach eines Wohnhauses garantiert noch
lange nicht, dass es auch dem Wärmegesetz 2009 entspricht. Der
Solarkollektor muss eine gewisse Größe pro Quadratmeter (m²)
Nutzfläche des Wohnhauses aufweisen, wie das Wärmegesetz es fordert.
Auch muss der Solarkollektor mit dem Qualitäts-Siegel "Solar Keymark"
versehen sein.

Fazit: Das neue Wärmegesetz 2009 betrifft Bauherren, Eigentümer im
Baubestand sowie Architekten, Planer, Energieberater und Handwerker.
Sie alle müssen sich kundig machen, denn das Wärmegesetz sieht auch
Bußgelder von zwanzig- bis fünfzigtausend Euro vor, wenn Betroffene
und Fachleute es nicht befolgen. Im Internet-Portal
www.EnEV-online.de finden Interessierte Informationen und Antworten
auf häufige Fragen zum Wärmegesetz 2009.

Originaltext: Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien / Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73801
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73801.rss2

Pressekontakt:
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin
D-70193 Stuttgart, Baden-Württemberg
Telefon: + 49 (0) 7 11 / 6 15 49 26
Telefax: + 49 (0) 7 11 / 6 15 49 27
E-Mail: info@tuschinski.de
Internet: www.tuschinski.de


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