Zur Europawahl 2009: Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Geschrieben am 02-04-2009 |
Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können im Ausland lebende Deutsche an der 7. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 teilnehmen, wenn sie
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
- am Wahltag (7. Juni 2009) das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben
und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der noch bei den letzten Europa- und Bundestagswahlen geltende Ausschluss vom Wahlrecht für Deutsche, die außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebten und bei denen seit ihrem Fortzug aus Deutschland mehr als 25 Jahre vergangen waren, ist inzwischen gestrichen.
Deutsche, die im Ausland leben und bei der Europawahl 2009 in Deutschland ihre Stimme abgeben wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen beachten. Diese richten sich danach, ob sie noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind.
1. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl an der Europawahl 2009 teilnehmen. Hierzu muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragt werden. Der Antrag kann auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Antrag für die Briefwahl kann auch durch Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden. Bei Antritt des Auslandsaufenthalts vor Übersendung der Wahlbenachrichtigung, die spätestens bis zum 17. Mai 2009 erfolgt, wird empfohlen, mit dem Wahlamt der Wohnsitzgemeinde Rücksprache zu halten.
2. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, aber an der Europawahl 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Dabei müssen sie an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind. Diese Eintragung mit eidesstattlicher Versicherung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden.
Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Europawahl 2009 ist als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite des Bundeswahlleiters erhältlich unter:
www.bundeswahlleiter.de --> Europawahl 2009, --> "Service für Auslandsdeutsche",
sowie als Vordruck
- bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
- beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn Telefon: 49(0)611/75 85 18 Telefax: 49(0)611/75 89 88 Kontakt: www.destatis.de/kontakt
oder
- bei allen Kreis- und Stadtwahlleitern in Deutschland.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsvordrucke in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen im Ausland lebende, wahlberechtigte Deutsche jeweils persönlich bei der Gemeinde stellen, in der sie vor ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren.
Der Antrag muss spätestens am 17. Mai 2009 bei der zuständigen Gemeindebehörde in Deutschland eingehen und sollte deshalb so frühzeitig wie möglich gestellt werden.
Nach Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Deutsche im Ausland ohne weitere Anforderung - frühestens einen Monat vor dem Wahltag - die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl).
Sämtliche Unterlagen (Wahlschein mit eidesstattlicher Versicherung sowie in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag der Stimmzettel) müssen die Wähler so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag voradressierte Stelle übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 7. Juni 2009, bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr eingeht. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland an, die Beförderung der ausgefüllten Wahlunterlagen für die Briefwahl zu übernehmen. Dies kann direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung erfragt werden.
Weitere Auskünfte gibt: Karina Schorn Telefon: 0611 75-2317 Kontakt: www.destatis.de/kontakt
Originaltext: Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
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