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Zollbeamte sollen Lastenausgleich bearbeiten - Stopp bei Entschädigungszahlungen / Talleur empfiehlt: Frist bis zum Stichtag nutzen!

Geschrieben am 06-04-2009

Hamburg (ots) - Berechtigten von Ansprüchen nach dem
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) für ostdeutsche
Enteignungen drohen nach jahrelanger Wartezeit weitere Verzögerungen
durch Zuständigkeitswechsel von Ausgleichsämtern.

Der in Westdeutschland nach dem Krieg gewährte Lastenausgleich ist
bei der Entschädigung anzurechnen. Die ostdeutschen Vermögensämter
sind daher auf die Zuarbeit westdeutscher Ausgleichsämter angewiesen,
um die Entschädigungen zu errechnen. Den Abzugsbetrag müssen die
Vermögensämter bei den Ausgleichsämtern abfordern. Dank langjähriger
Erfahrung der Beamten in den Ausgleichsverwaltungen erhalten die
Vermögensämter den notwendigen Abzugsbetrag trotz des komplizierten
Berechnungsverfahrens derzeit noch recht zügig.

Mit dem Stichtag 1. Juli 2009 finden die Vermögensämter aber kein
zuständiges Ausgleichsamt mehr, denn ab dann gibt es keins mehr. Die
bisher zuständigen westdeutschen Ausgleichsämter in Städten und
Kreisen verlieren ihre Zuständigkeit und werden aufgelöst. Das
Bundesausgleichsamt, das zukünftig die Aufgaben der Ämter der Länder
übernehmen soll, wird erst ab 2010 zuständig. In der Zwischenzeit
wird es wegen fehlender Zuarbeit zum Stillstand der
Entschädigungszahlungen kommen.

Die Aussichten, daß es ab 2010 rascher vorangeht, sind gering. Für
die noch 75.000 Vorgänge hat das Bundesausgleichsamt nur 30
Mitarbeiter, zehn weitere Stellen sind geplant. Die Beamten der
Länder können nicht vom Bund übernommen werden, deren Wissen und
langjährige Erfahrung gehen verloren.

Besonders kritisiert Daniel Talleur, Geschäftsführer der Hamburger
Talleur Vermögensverwaltung, die Absicht, daß jetzt Zöllner für diese
Aufgaben eingesetzt werden sollen - Zöllner, die freigesetzt wurden,
weil die Grenzkontrollen aufgrund des Schengener Abkommens
weggefallen sind. Für die komplizierte Materie in den
Ausgleichsämtern ist eine mindestens dreijährige Einarbeitungszeit
erforderlich. Derzeit fehlen nicht nur erfahrene Mitarbeiter, auch
die notwendigen Räumlichkeiten sind noch nicht vorhanden.

Die Talleur Vermögensverwaltung rät daher allen Berechtigten, die
verbleibende Frist bis zum Stichtag zu nutzen und die
Lastenausgleichsunterlagen bei den Ausgleichsämtern abzufordern, um
sie bei Nachfrage durch Vermögensämter verfügbar zu haben.

Das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) besteht
seit 1994. Von den 6,4 Mrd. Euro (Schätzung der Bundesregierung)
wurden seither erst 1,15 Mrd. Euro an Enteignungsopfer gezahlt.

Daniel Talleur hat Verständnis für die Empörung der Wartenden:
"Fast zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung schafft es dieser
Staat nicht, den Opfern nationalsozialistischer und kommunistischer
Enteignungen die versprochene Wiedergutmachung zu zahlen. Die
Zwangsarbeiterwiedergutmachung, die ein viel größeres Volumen hatte,
wurde von privaten Organisationen in zwei Jahren erledigt. Dabei
wären schnelle Entschädigungszahlungen das beste Konjunkturprogramm".

Die Talleur Vermögensverwaltung GmbH bietet Ihren Kunden auch
weiterhin die sofortige Einlösung der EALG-Ansprüche an - als
einziger Anbieter.

Originaltext: Talleur GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57699
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57699.rss2

Pressekontakt:
Talleur Vermögensverwaltung GmbH
Daniel Talleur
Brodschrangen 4
20457 Hamburg
Tel.: 040 / 320 866 - 0
Fax: 040 / 320 866 - 11
Email: Info@Talleur.com


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