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Bundesverfassungsgericht bestätigt Glücksspielstaatsvertrag / Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines kommerziellen Sportwettenvermittlers - ODDSET begrüßt Entscheidung

Geschrieben am 07-04-2009

München (ots) - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit
Beschluss vom 20. März 2009 (Az. 1 BvR 2410/08) den
Glücksspielstaatsvertrag für verfassungsgemäß erklärt und eine
Verfassungsbeschwerde eines kommerziellen Sportwettenvermittlers
nicht zur Entscheidung angenommen.

"Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in seiner Entscheidung
eindrucksvoll die deutsche Glücksspielregelung und erteilt der
kommerziellen Sportwettenindustrie eine klare Absage", sagte Erwin
Horak, Chef von Lotto Bayern und bundesweit verantwortlich für die
staatliche Sportwette ODDSET.

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung nochmals deutlich gemacht,
dass es keine Bedenken im Hinblick auf ein konsequentes Vorgehen
gegen illegale kommerzielle Wettangebote hat, weil der Staatsvertrag
und die Ausgestaltung des staatlichen Glücksspielangebots den
verfassungsrechtlichen Anforderungen vollumfänglich entsprechen.

"Das ist ein wichtiges Signal an die zuständigen
Aufsichtsbehörden, die nun weiterhin verstärkt gegen illegale
Sportwettangebote vorgehen können", so Horak.

Originaltext: ODDSET
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62411
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62411.rss2

Pressekontakt:
Hans-Wilhelm Forstner
089-28655243
hans-wilhelm.forstner@lotto-bayern.de


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