Bundesverfassungsgericht bestätigt Glücksspielstaatsvertrag / Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines kommerziellen Sportwettenvermittlers - ODDSET begrüßt Entscheidung
Geschrieben am 07-04-2009 |
München (ots) - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 20. März 2009 (Az. 1 BvR 2410/08) den Glücksspielstaatsvertrag für verfassungsgemäß erklärt und eine Verfassungsbeschwerde eines kommerziellen Sportwettenvermittlers nicht zur Entscheidung angenommen.
"Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in seiner Entscheidung eindrucksvoll die deutsche Glücksspielregelung und erteilt der kommerziellen Sportwettenindustrie eine klare Absage", sagte Erwin Horak, Chef von Lotto Bayern und bundesweit verantwortlich für die staatliche Sportwette ODDSET.
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung nochmals deutlich gemacht, dass es keine Bedenken im Hinblick auf ein konsequentes Vorgehen gegen illegale kommerzielle Wettangebote hat, weil der Staatsvertrag und die Ausgestaltung des staatlichen Glücksspielangebots den verfassungsrechtlichen Anforderungen vollumfänglich entsprechen.
"Das ist ein wichtiges Signal an die zuständigen Aufsichtsbehörden, die nun weiterhin verstärkt gegen illegale Sportwettangebote vorgehen können", so Horak.
Originaltext: ODDSET Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62411 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62411.rss2
Pressekontakt: Hans-Wilhelm Forstner 089-28655243 hans-wilhelm.forstner@lotto-bayern.de
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