Anbauverbot für MON 810 entbehrt jeglicher Grundlage
Geschrieben am 15-04-2009 |
Düsseldorf (ots) - Monsanto kann die Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihre Weisung an die Zulassungsbehörde BVL nicht nachvollziehen, ein Anbauverbot für MON 810 auf Grundlage der Schutzklausel (Safeguard Clause) auszusprechen.
MON 810 ist sicher für die menschliche Gesundheit, Tiere und die Umwelt. Das zeigt eine überwältigende Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen. MON 810 ist in der EU für Anbau und Verwendung zugelassen. Ein zeitweiliges Aussetzen der Genehmigung durch einen EU-Mitgliedsstaat mit Verweis auf die Schutzklausel erfordert neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die geeignet sind, die Sicherheit eines gentechnisch veränderten Produktes in Frage zu stellen. Dies ist hier nicht der Fall.
"Wir sind davon überzeugt, dass die Begründungen, die zur Entscheidung von Ministerin Aigner geführt haben, nicht geeignet sind, die Sicherheit des Produktes in Zweifel zu ziehen. Sie rechtfertigen kein Anbauverbot.", so Dr. Holger Ophoff, Leiter der Zulassungsabteilung Monsanto Agrar Deutschland GmbH.
Weltweit bestätigen zudem die zuständigen Behörden - darunter die der EU, Japans, der USA oder Kanadas sowie die deutsche Zulassungsbehörde BVL - immer wieder die Sicherheit von MON 810. Diese wird nicht zuletzt auch durch jahrelange praktische Anbauerfahrung belegt. Landwirte weltweit nutzen die Vorteile des insektenresistenten Mais seit über 10 Jahren - mit zunehmender Tendenz.
Monsanto prüft sämtliche verfügbaren Optionen und behält sich rechtliche Schritte vor, damit Landwirten in Deutschland auch in der laufenden Anbausaison die Möglichkeit offen steht, MON 810 anzubauen, so Ursula Lüttmer-Ouazane, Geschäftsführerin der Monsanto Agrar Deutschland GmbH. Der gentechnisch veränderte Mais schütze sich selber gegen den Schädling Maiszünsler und biete den Landwirten klare Vorteile: sie setzten weniger Pflanzenschutzmittel ein, der Gehalt an Mykotoxinen (Pilzgiften) sei niedriger und die Ernteerträge höher.
Die geltende EU-weite Genehmigung zum Inverkehrbringen, für den Import, den Anbau und die Verwertung von MON 810 als Lebens- und Futtermittel ist durch die Ankündigung der Weisung von Ministerin Aigner nicht berührt. Die Weisung hat keinerlei Auswirkung auf Vertrieb und Verwendung von MON 810 in anderen europäischen oder außereuropäischen Ländern.
Das Unternehmen Monsanto
Monsanto ist ein weltweit führender Anbieter technologiebasierter Lösungen und landwirtschaftlicher Produkte zur Steigerung der Produktivität in der Landwirtschaft und der Lebensmittelqualität. Monsantos Anliegen ist es, Kleinbauern und Großbetrieben dabei zu helfen, ihre Produktivität zu steigern und gleichzeitig natürliche Ressourcen wie Wasser und Energie einzusparen. Weitere Informationen über das Geschäft und Engagement von Monsanto finden Sie unter http://www.monsanto.com und www.monsanto.de
Originaltext: Monsanto Agrar Deutschland GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7848 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7848.rss2
Pressekontakt: Monsanto Agrar Deutschland GmbH Vogelsanger Weg 91 40470 Düsseldorf Dr. Andreas Thierfelder Director Public & Government Affairs Tel.: 0211 / 36 75 - 248 o. 06003 / 81 02 12 Fax: 0211 / 36 75 - 333
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