Elterngeld / Anhörung im Deutschen Bundestag / Eltern, die Teilzeit arbeiten, werden benachteiligt
Geschrieben am 03-07-2006 |
Berlin (ots) - Auf einen gravierenden Webfehler im geplanten Elterngesetz weisen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie (ZFF), anläßlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag hin:
Eltern, die gleichzeitig Teilzeiterwerbstätigkeit und Elterngeld kombinieren möchten, wären nach dem vorliegenden Entwurf die Dummen. Wenn allein ein Elternteil die Erwerbstätigkeit voll unterbricht, kann ein volles Erwerbseinkommen für ein Jahr durch das Elterngeld ersetzt werden. Wenn jedoch beide Elternteile parallel Teilzeit arbeiten und hälftig Elterngeld beziehen, endet der Anspruch bereits nach sieben Monaten.
Damit würden nach Ansicht von AWO und ZFF gerade die Eltern benachteiligt, die das Ziel des Gesetzes, nämlich eine partnerschaftliche Elternverantwortung zu fördern, in besonderer Weise verwirklichen möchten. Eine Ausbesserung des Gesetzentwurfs an dieser Stelle ist notwendig.
Die gemeinsame Stellungnahme von AWO und ZFF zum Elterngeld ist im Internet veröffentlicht bei: www.zff-online.de
Originaltext: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=15839 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_15839.rss2
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AWO-Bundesverband e.V. Pressestelle Tel.: 0228-66850 Email: presse@awo.org
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