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Elterngeld / Anhörung im Deutschen Bundestag / Eltern, die Teilzeit arbeiten, werden benachteiligt

Geschrieben am 03-07-2006

Berlin (ots) - Auf einen gravierenden Webfehler im geplanten
Elterngesetz weisen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der
familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie (ZFF), anläßlich
der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag hin:

Eltern, die gleichzeitig Teilzeiterwerbstätigkeit und Elterngeld
kombinieren möchten, wären nach dem vorliegenden Entwurf die Dummen.
Wenn allein ein Elternteil die Erwerbstätigkeit voll unterbricht,
kann ein volles Erwerbseinkommen für ein Jahr durch das Elterngeld
ersetzt werden. Wenn jedoch beide Elternteile parallel Teilzeit
arbeiten und hälftig Elterngeld beziehen, endet der Anspruch bereits
nach sieben Monaten.

Damit würden nach Ansicht von AWO und ZFF gerade die Eltern
benachteiligt, die das Ziel des Gesetzes, nämlich eine
partnerschaftliche Elternverantwortung zu fördern, in besonderer
Weise verwirklichen möchten. Eine Ausbesserung des Gesetzentwurfs an
dieser Stelle ist notwendig.

Die gemeinsame Stellungnahme von AWO und ZFF zum Elterngeld ist im
Internet veröffentlicht bei: www.zff-online.de


Originaltext: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=15839
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_15839.rss2

Pressekontakt:

AWO-Bundesverband e.V.
Pressestelle
Tel.: 0228-66850
Email: presse@awo.org


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