Bleser: Veröffentlichung von Agrarbeihilfen bis zur Entscheidung vor dem EuGH aussetzen
Geschrieben am 22-04-2009 |
Berlin (ots) - Zur gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, im Rahmen eines Eilantrages dem Land Hessen die Veröffentlichung von Betriebsprämienzahlungen im Internet vorläufig zu untersagen, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Bleser MdB:
Die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden unterstreicht einmal mehr die Richtigkeit der von der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Unionsfraktion zur EU-Transparenzinitiative eingenommenen und öffentlich vertretenen Position. Wir sehen in der einseitigen Veröffentlichung der Empfänger von Direktzahlungen im Internet einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz.
Wir fordern die Bundesregierung und die Bundesländer erneut und mit Nachdruck auf, die weitere Veröffentlichung der Daten im Internet bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auszusetzen. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
Es darf nicht sein, dass in dieser Phase der Überprüfung der Vereinbarkeit der Datenbekanntgabe mit den Grundsätzen des Datenschutzes der Standort des Betriebes darüber entscheidet, ob seine Daten vorerst im Internet veröffentlicht werden oder nicht. Bundesweit gelten für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die gleichen Rechte. Deshalb muss die Veröffentlichung ausgesetzt werden.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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