Das ambulante Krankenhaus: Schwerstkranke können zuhause von Intensivpflegediensten versorgt werden
Geschrieben am 23-04-2009 |
Berlin (ots) - bpa legt Anforderungsprofil für ambulante Leistungserbringer vor
Auch Menschen mit schwersten Erkrankungen können heute, als Alternative zum Langzeitaufenthalt in der Spezialklinik oder auf der Intensivstation, im eigenen Zuhause durch ambulante Pflegedienste versorgt werden. Voraussetzung ist neben der engen Kooperation mit dem Arzt, dass die Pflegedienste, insbesondere in der Intensiv- und Beatmungspflege, ein hohes Maß an Professionalität sowie an struktureller und organisatorischer Qualität erbringen. Doch: Wie können diese hohen Anforderungen seitens der Pflegedienste erfüllt und gleichzeitig verbindliche Standards für eine leistungsgerechte Finanzierung durch die Krankenkassen gesetzt werden? Wie kann man betroffenen Patienten und deren Angehörigen eine höchstmögliche Lebensqualität bieten und zugleich dem Gesundheitssystem, durch Krankenhausvermeidung, hohe Kosten ersparen?
Erstmals Antworten auf diese Fragen, fachlich fundiert und praxiserprobt, gibt der Arbeitskreis häusliche Intensivpflege des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Die Experten, Inhaber von Intensivpflegediensten und somit Praktiker, haben ein entsprechendes Anforderungsprofil, nicht nur für Ver-bandsmitglieder, erarbeitet. Der bpa vertritt rund 75 % aller Intensivpflegedienste in Deutschland, die einen Großteil der betroffenen Patienten bundesweit betreuen. Wenngleich ihre speziellen Einsatzbereiche eine große Herausforderung für sie darstellen, wird am Beispiel der Heimbeatmung, der Wund- und Stomaversorgung, der künstlichen Ernährung sowie der Pflege und Begleitung von sterbenden Menschen und deren Angehörigen deutlich: Medizinisch und pflegerisch anspruchsvolle Aufgaben können sehr wohl auch außerhalb von Krankenhäusern in der vertrauten Häuslichkeit geleistet werden.
bpa-Geschäftsführer Bernd Tews: "Bisher fehlte ein hierfür benötigter, auf pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen beruhender und aus der Praxis heraus entwickelter einheitlicher Standard für die häusliche Intensivpflege. Unser Ziel ist es, einheitliche Qualitätsanforderungen an ambulante Intensivpflegedienste zu definieren und diese in den Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen verbindlich zu verankern. Verhindert werden soll damit auch das Preisdumping einiger Kassen zu Lasten der erforderlichen hoch-wertigen Versorgung ihrer Versicherten. Fest steht: Die häusliche Intensivpflege ist dazu in der Lage, schwerstkranken Menschen langwierige Krankenhausaufenthalte zu ersparen und diese in ihrer vertrauten Umgebung, zusammen mit den behandelnden Ärzten, zu versorgen. Das ambulante Krankenhaus ist möglich, erfordert allerdings Qualitätsstandards, Vernetzung und leistungsgerechte Verträge."
Intensivpflegedienste müssen auf die an sie gestellten, hohen Anforderungen im häuslichen Umfeld kompetent vorbereitet und hierbei begleitet werden. Hierdurch, sowie durch die hohe Verantwortung aufgrund der ärztlich delegierten Leistungen, unterscheidet sich das Profil einer Intensivpflegekraft deutlich von den Anforderungen an die Fachkraft in der Akutklinik. Vor diesem Hintergrund haben die Experten des bpa u. a. ein spezielles Einarbeitungskonzept, ein Überleitungskonzept sowie ein schlüssiges Dokumentationssystem - als Kernpunkte der zu erbringenden Strukturqualität - definiert. Daneben wurde ein Leitfaden zur ärztlich begleiteten Entwöhnung des Patienten von der Abhängigkeit der Beatmung entwickelt, welcher diesem ein fortschreitend selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen soll.
Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2
Pressekontakt: Für Rückfragen: Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.
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