Kampeter/Fromme: Union für Stärkung der Rechte der Alteigentümer
Geschrieben am 24-04-2009 |
Berlin (ots) - Angesichts der heutigen Verabschiedung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB und der zuständige Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Die Union steht für die Rechte der Alteigentümer. Mit dem Flächenerwerbsänderungsgesetz sollten den Alteigentümern Erwerbsmöglichkeiten in der Höhe verschafft werden, wie sie 1994 mit den Ländern mühsam vereinbart und 1999 noch einmal bestätigt wurden. Hintergrund ist, dass die Bodenpreise in den letzten Jahren enorm gestiegen sind mit der Folge, dass auf Grund der Berechnungsformel die Möglichkeiten zum Flächenerwerb für Alteigentümer de facto dramatisch eingeschränkt wurden. So stehen durchschnittlich 34 Hektar in 1994 nur noch 12 Hektar heute gegenüber.
Im Rahmen des Flächenerwerbs muss ein sogenannter "Ausgleichsmessbescheid" von der zuständigen Landesbehörde erlassen werden. Da die neuen Bundesländer aber bisher die für den Erwerb benötigten Ausgleichsleitungsbescheide in großem Umfang von bis zu 11.000 offenen Anträgen nicht erstellt haben, können die Alteigentümer nicht zeitnah - und damit zu niedrigeren Bodenpreisen - ihre Flächenerwerbe umsetzen. Folge: Wegen der Versäumnisse der Länder können die Alteigentümer nur geringere Flächen erwerben.
Die Versäumnisse der Länder dürfen nicht zu Lasten der Alteigentümer gehen. Die Union hat sich daher frühzeitig für einen Stichtag 1. Januar 2004 für die Ermittlung des für die Veräußerung maßgeblichen Verkehrswertes ausgesprochen. Da dies mit der SPD nicht durchzusetzen war, haben sich die Koalitionspartner nunmehr dahingehend geeinigt, in diesem Gesetz auf eine Regelung für die Alteigentümer generell zu verzichten. Denn die sog. Zinslösung der SPD wäre letztlich nur eine Scheinlösung gewesen. Daraus würde sich nur eine zu vernachlässigende Erhöhung der zu erwerbenden Fläche ergeben und der Verlust durch steigende Bodenpreise könnte nicht annähernd ausgeglichen werden. Vielmehr würde dies zu "windfallprofits" in Höhe von 1 bis 2 Milliarden Euro beim Bundesfinanzminister führen.
Nur um nicht andere wichtige Regelungen, die ebenfalls in dem Gesetz enthalten sind, zu blockieren, hat die Union davon abgesehen, auf eine Regelung dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu bestehen. Wir werden die Regelung für die Alteigentümer in der nächsten Legislaturperiode erneut aufrufen mit dem Ziel einer sachgerechten Lösung.
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