BDI zu Vergütungsempfehlungen der EU-Kommission - Unterscheidung zwischen Finanz- und Realwirtschaft richtig - Auf Überregulierung in Deutschland verzichten - Dualistisches Führungssystem beachten
Geschrieben am 29-04-2009 |
Berlin (ots) - "Bei Managervergütungen zwischen der Realwirtschaft und der Finanzwirtschaft zu unterscheiden ist eine richtige Herangehensweise." Mit diesen Worten kommentierte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf die von der Europäischen Kommission am Mittwoch vorgelegten Empfehlungen zu Managergehältern. "Die Vergütungssysteme in Industrieunternehmen haben die aktuelle Krise weder verursacht noch zugespitzt. Diese Erkenntnis sollte sich auch die deutsche Politik zu eigen machen und auf eine Überregulierung verzichten. Diese populistische Debatte schadet dem Standort", so Schnappauf weiter. "Langfristiges Denken und Handeln entspricht dem Leitbild der Nachhaltigkeit, wie es die deutsche Industrie praktiziert. Die Unternehmen bieten in Sachen Vorstandsvergütung außerdem ein Höchstmaß an Transparenz auf", so der BDI-Hauptgeschäftsführer.
"Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass sich die Anreiz- und Vergütungsstrukturen im Banken- und Finanzsektor kontraproduktiv ausgewirkt haben. Übermäßig risikoreiches Verhalten wurde in dieser Branche teilweise belohnt. Es ist richtig, dass die Kommission hier den Nachbesserungsbedarf erkannt hat", sagte Schnappauf. Der BDI-Hauptgeschäftsführer appellierte an die Kommission, bei der Frage der Festsetzung der Vorstandsgehälter dem Gefüge des dualistischen Führungssystems in Deutschland - also dem Zusammenspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat - hinreichend Rechnung zu tragen. Zu Bestrebungen der Kommission, auch Vertragsdetails zu regeln, sagte Schnappauf: "Es ist auf nationaler wie europäischer Ebene unangebracht, Einzelfragen aus dem Gesamtgefüge der Vorstandsverträge wie z.B. den Auszahlungszeitpunkt erfolgsbezogener Gehaltsbestandteile herauszugreifen und diese zudem praxisfern zur regeln. Dies wird der Komplexität des Themas nicht gerecht."
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