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Oberlandesgericht der chinesischen Provinz Henan lehnt Berufung von Danone ab

Geschrieben am 30-04-2009

Hangzhou, China (ots/PRNewswire) -

- Wahaha erzielt 23-zu-Null Sieg über Danone

Die Klage der zwei Tochterunternehmen von Danone, Myen Pte. Ltd.
und Festine Pte. Ltd., gegen Zong Qinghou, dem Vorsitzenden der
Hangzhou Wahaha Group Co, Ltd., wurde vom Oberlandesgericht der
Provinz Henan am 10. April 2009 in zweiter Instanz abgewiesen. Wahaha
geht aus dem seit über drei Jahren schwelenden Rechtsstreit mit
Danone bisher als klarer 23-zu-Null Sieger hervor.

Danones Klage wurde bereits in erster Instanz in Xinxiang
abgewiesen

Im September 2007 führten die beiden Tochterunternehmen eine
Klage gegen Zong herbei und beschuldigten ihn, im Rahmen des Aufbaus
von vier Non-Joint-Ventures gegen das im chinesischen
Gesellschaftsrecht verankerte Wettbewerbsverbot für
Vorstandsdirektoren verstossen zu haben. Der Aufbau dieser
Unternehmen habe zu einem horizontalen Wettbewerb mit den
Joint-Ventures (Xinxiang Wahaha Foods Co., Ltd und Xinxiang Wahaha
Instant Foods Co., Ltd) von Wahaha und Danone geführt. Die beiden
Tochterunternehmen forderten Zong dazu auf, als Direktor und
Vorsitzender der Non-Joint-Ventures zurückzutreten und bestanden auf
finanzielle Entschädigung.

Am 16. August und 7. November 2008 wies der "Intermediate
People's Court of Xinxiang" in der Provinz Henan die von Myen Pte.
Ltd. und Festine Pte. Ltd. eingereichte Klage in erster Instanz ab
((2007) Nr. 073, 074). Das Gericht war der Ansicht, dass der Vorstand
der Joint-Ventures über Zongs Rolle bei den vier Non-Joint-Ventures
Bescheid wusste und mit dieser einverstanden war. Ausserdem urteilte
das Gericht, dass die Non-Joint-Ventures in keinem
Wettbewerbsverhältnis zu den Joint-Ventures standen und dass Zong in
keinster Weise von den Geschäftchancen aus den Joint-Ventures
dahingehend profitierte, um diese für den Betrieb der
Non-Joint-Ventures einzusetzen. Die Joint-Ventures hätten
dementsprechend auch keinerlei Verluste erlitten und Zong habe aus
diesem Grund auch nicht gegen das Wettbewerbsverbot für
Vortandsdirektoren verstossen.

Danone zeigte sich mit dem Urteil des Gerichts unzufrieden und
erklärte in einer öffentlichen Bekanntmachung, dass "die Fairness und
die Grundlage, auf der die Entscheidung getroffen wurde, nicht
überzeugend genug sind und das Gericht sich bei der Einschätzung der
Hauptanklagepunkte gründlich geirrt hat." Das französische
Unternehmen legte im November 2008 vor dem Oberlandesgericht der
Provinz Henan Einspruch ein.

Oberlandesgericht der Provinz Henan lehnt Danones Einspruch in
zweiter Instanz ab

Das Oberlandesgericht der Provinz Henan hielt die
Berufungsverfahren von Myen Pte. Ltd. und Festine Pte. Ltd. am 16.
Januar bzw. am 12. Februar 2009 öffentlich ab. Am 10. April erliess
das Gericht sein Urteil in zweiter Instanz, welches das Urteil aus
erster Instanz bestätigte, dass die Entscheidung auf "konkreten
Fakten und korrekter Interpretation der Rechtslage" beruht. Die
Berufung wurde abgelehnt und das ursprüngliche Urteil ist damit
rechtskräftig.

Die beiden gerichtlichen Urteile (2008) Nr. 80 und (2008) Nr. 9
spiegeln die folgenden Einschätzungen des Oberlandesgerichts der
Provinz Henan wider:

1. Bezüglich Danones Vorwurf, dass der Vorstand der
Joint-Ventures mit Zongs Einbindung in die betrieblichen Aktivitäten
der vier Non-Joint-Ventures niemals einverstanden gewesen sei.

Gerichtsentscheid: Der Vorstand der Joint-Ventures wusste in der
Tat über Zongs Einbindung in die betrieblichen Aktivitäten der vier
Non-Joint-Ventures Bescheid und war damit einverstanden.

Das Gericht stellte ausserdem fest, dass von den vier
Non-Joint-Ventures, die von Danones Vorwürfen betroffen sind, zwei
Non-Joint-Ventures (Zong war Vorsitzender bei diesen beiden
Non-Joint-Ventures) bereits vor der Entstehung des Joint-Ventures zum
Unternehmen gehörten. Deshalb steht dem Vorstand des Joint-Ventures
als logische Konsequenz auch keinerlei Anspruch zu, Zongs Einbindung
in die betrieblichen Aktivitäten dieser zwei Non-Joint-Ventures zu
genehmigen und zu gestatten.

Zweitens belegen die von PricewaterhouseCoopers erstellten
Wirtschaftsprüfungsberichte von Hangzhou Wahaha Health Food Co.,
Ltd., (*) für die Jahre 2005 und 2006, dass die vier
Non-Joint-Ventures zu den Hauptgeschäftspartnern des Konzerns zählten
und von ein und demselben Führungspersonal (d.h. Zong) geleitet
wurden. Danone hat jedoch auch nach Einsicht der jährlichen
Wirtschaftsprüfungsberichte zu keinem Zeitpunkt Einwände geäussert.
Aufgrund dessen wussten Myen Pte. Ltd. und Festine Pte. Ltd. über die
Existenz der Non-Joint-Ventures sowie über Zongs Rolle in diesen
Non-Joint-Ventures Bescheid und waren damit einverstanden.

Ausserdem legten Myen Pte. Ltd. und Festine Pte. Ltd. "weder in
erster noch in zweiter Instanz Beweise dafür vor, dass man klare
Einwände gegen die oben aufgeführte Sachlage geäussert habe. Dies
bedeutet, dass beide Unternehmen den von Zong vorgenommenen Aufbau
der vier Non-Joint-Ventures sowie ihre betriebliche Tätigkeit unter
Zongs Leitung akzeptierten und damit einverstanden waren."


* Das Gericht räumt ein, dass die "Haltung der ausländischen
Geschäftsführer von Hangzhou Wahaha Health Food Co., Ltd., gegenüber
den Non-Joint-Ventures als Ausdruck der Überzeugung von Myen Pte. Ltd.
und Festine Pte. Ltd. verstanden werden können." Da Jinja Investments
Pte. Ltd., der ausländische Anteilseigner von Hangzhou Wahaha Health
Food Co., Ltd., ebenfalls ein Joint-Venture ist, das sich zu 51 Prozent
in Danones Besitz befindet, entspricht die Meinung des Unternehmens der
von Myen Pte. Ltd. und Festine Pte. Ltd. Die ausländischen
Geschäftsführer sind dieselben Personen, die auch bei den eingebundenen
Joint-Ventures tätig sind.


2. Bezüglich Danones Vorwurf, dass die Wettbewerbssituation
zwischen den Non-Joint-Ventures und den Joint-Ventures die Interessen
der Joint-Ventures unterwandert habe.

Gerichtsentscheid: Die Non-Joint-Ventures haben nicht mit den
Joint-Ventures konkurriert und die Interessen der Joint-Ventures in
keinster Weise verletzt.

Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf
Rohstoffangebot, Herstellung und Marketing sind die Hauptmerkmale von
horizontalem Wettbewerb. Laut der Wirtschaftsprüfungsberichte für die
Jahre 2005 und 2006 von Hangzhou Wahaha Health Food Co., Ltd., wurden
alle Produkte der Joint-Ventures und der vier Non-Joint-Ventures von
Hangzhou Wahaha Health Food Co., Ltd., bezogen und verkauft. Die
daraus erzielten Gewinne wurden als reguläre Einnahmen angesehen, da
keinerlei Wettbewerb stattfand. Obwohl sich das Kerngeschäft der vier
Non-Joint-Ventures - so wie beim Industrie- und Handelsministerium
eingetragen - mit dem der Joint-Ventures überschneidet, stellen beide
Parteien andersartige Produkte her. Aus diesem Grund existiert keine
Wettbewerbssituation zwischen Non-Joint-Ventures und den
Joint-Ventures im Hinblick auf Rohstoffangebot, Herstellung und
Marketing.

Emmanuel Faber, Präsident von Danone Asia Pacific, erklärte in
einem Fax an Zong nicht nur, dass er mit dem Betriebsergebnis der
Joint-Ventures im Jahr 2006 sehr zufrieden sei, sondern er fand auch
warme Worte für Zongs Engagement hinsichtlich der Erfüllung von
Schutz- und Sorgfaltspflichten bei den Joint-Ventures. Im November
2006 erklärte Franck Riboud, Vorsitzender von Danone, in einem Fax an
Zong, dass "... Ich immer noch daran glaube, dass Sie nicht die
Absicht verfolgen, im Rahmen des Aufbaus dieser Non-Joint-Ventures
die Interessen der Joint-Ventures zu verletzen." Deshalb hat Zong
durch die Leitung der Non-Joint-Ventures die Joint-Ventures in
keinster Weise geschädigt.

3. Bezüglich Danones Vorwurf, Zong habe das Wettbewerbsverbot für
Vorstandsdirektoren verletzt.

Gerichtsentscheid: Zong hat nicht gegen das Wettbewerbsverbot
verstossen

Das chinesische Gesellschaftsrecht sieht vor, dass
Vorstandsdirektoren sich nur dann an das Wettbewerbsverbot halten
müssen, wenn zwei Unternehmen in direktem Wettbewerb zueinander
stehen und diese Wettbewerbstätigkeit nachteilige Auswirkungen mit
sich bringt. Das Gericht hat entschieden, dass zwischen den
Non-Joint-Ventures und den Joint-Ventures keine Wettbewerbssituation
bestand. Laut Zheng Daoha, Geschäftsführer bei einem der
Joint-Ventures, hat Zongs Einbindung in die Geschäftstätigkeit der
Non-Joint-Ventures die Joint-Ventures nicht geschädigt. Myen Pte.
Ltd. und Festine Pte. Ltd. zeigten sich ausserdem nicht dazu im
Stande, die notwendigen Beweise dafür zu liefern, dass die
Joint-Ventures tatsächlich einen Schaden erlitten haben.

Deshalb ist das Oberlandesgericht der Provinz Henan davon
überzeugt, "dass keinerlei sachliche oder rechtliche Grundlage"
dafür besteht, die Anschuldigungen von Myen Pte. Ltd. und Festine
Pte. Ltd. zu unterstützen.

Infolgedessen hat das Gericht das Verfahren eingestellt und die
Entscheidung aus erster Instanz bestätigt. Danone hat seit Beginn der
Auseinandersetzung mit Wahaha eine Strategie verfolgt, die sich am
besten mit "Ein Fall - mehrere Klagen" beschreiben lässt. Zusätzlich
zum Schiedsgerichtsverfahren, das am Schiedsgerichtsinstitut der
Stockholmer Handelskammer (SCC) in Schweden wie vertraglich
vorgesehen eingeleitet wurde, hat das französische Unternehmen
zahlreiche Klagen gegen Zong und seine Familie sowie gegen weitere
Anteilseigner von Non-Joint-Ventures aus Übersee eingereicht, die in
keinerlei Beziehung zu Danones Präsenzen in China, den Vereinigten
Staaten und den britischen Jungferninseln stehen. Laut Ye, einem
Anwalt der in der Provinz Zhejiang ansässigen T&C Law Firm, die
Wahaha vor Gericht vertreten hat, hat das Urteil des chinesischen
Gerichts diese Tatsachen bestätigt. Der Urteilsspruch könnte als
wertvoller Präzedenzfall dienen und die Entscheidung des SCC
zumindest zu einem gewissen Grad beeinflussen.

Ye erklärte: "Die Fehde zwischen Danone und Wahaha ist weit mehr
als nur eine simple Rechtssache. Der Rechtsstreit ist einer der
grössten und weitreichendsten seiner Art seit der Einführung der
Reform- und Öffnungspolitik der chinesischen Regierung."

Verschiedene Gerichte und Institutionen für
Schiedsgerichtsbarkeit haben bereits zugunsten von Wahaha
entschieden. Das SCC jedoch, das die Schlüsselrolle bei der
Schlichtung des Rechtsstreits spielt, hat noch keine Entscheidung
gefällt. Wahaha ist zuversichtlich, diesen Fall letztlich für sich
entscheiden zu können. Das Unternehmen erklärt: "Wir sind absolut
davon überzeugt, dass das SCC als weltweit hochangesehene Institution
für die Schlichtung von Handelsstreitigkeiten zu einer gerechten
Entscheidung kommen wird."

Informationen zu Hangzhou Wahaha Group

Das 1987 gegründete Unternehmen Hangzhou Wahaha Group Co, Ltd,
ist Chinas grösster Lebensmittel- und Getränkehersteller und der
fünftgrösste Getränkehersteller der Welt. Das Unternehmen führt den
chinesischen Getränkesektor kontinuierlich seit 10 Jahren unter
anderem im Hinblick auf Vermögenswert, Produktion, Verkäufe und
Gewinne an. Mit einem Betriebsvermögen von insgesamt 12,1 Milliarden
RMB unterhält das Unternehmen über 100 Niederlassungen und produziert
nahezu 100 verschiedene Produkte in acht Hauptkategorien, darunter
Milch, Trinkwasser in Flaschen, kohlensäurehaltige Getränke,
Teegetränke, Saftgetränke, konservierte Lebensmittel,
Gesundheitspflegeprodukte und Fertiggerichte. Trinkwasser in
Flaschen, Milch und Babao-Reis-Congee des Unternehmens führen den
chinesischen Markt seit Jahren im Hinblick auf Produktions- und
Verkaufszahlen an.

Im ersten Quartal 2009 erzielte Wahaha einen Umsatz und einen
Gewinn vor Steuern in Höhe von 10,3 Milliarden RMB bzw. 2,9
Milliarden RMB. Dies entspricht einem Rekordwachstum von 37,22
Prozent - welches 22 Jahre lang unerreicht blieb - sowie einer
Steigerung von 95,68 Prozent gegenüber vergleichbaren Werten aus dem
Vorjahr.

Originaltext: Hangzhou Wahaha Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74426
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74426.rss2

Pressekontakt:
Baoxiu Ye, +86-10-8886-5353 x8832, bx.ye@insightpr.com.cn


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