EANS-Kapitalmarktinformation: GARANT SCHUH + MODE AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren gemäß § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG
Geschrieben am 30-04-2009 |
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30.04.2009
Am 29. April 2009 hat der Aufsichtsrat der GARANT SCHUH + MODE AG den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Der festgestellte Jahresabschluss weist keinen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn aus. Daraus folgt, dass der im Geschäftsjahr 2008 nicht gezahlte Vorzugsbetrag an die Inhaber von Vorzugsaktien der Gesellschaft, die mit einem nachzuzahlenden Vorzug in Höhe von EUR 1,41 sowie einer Mehrdividende gegenüber den Stammaktionären in Höhe von EUR 1,41 ausgestattet sind ("Vorzugsaktien VZ 1,41"), im laufenden Geschäftsjahr 2009 nicht nachgezahlt werden kann. Gemäß § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG ist deshalb mit der Feststellung des Jahresabschlusses das Stimmrecht aus den Vorzugsaktien VZ 1,41 aufgelebt und besteht solange, bis die rückständigen Vorzugsbeträge nachgezahlt sind.
Düsseldorf, im April 2009
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Garant Schuh + Mode AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
GARANT SCHUH + MODE AG
Jenny Bleilefens
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0049 - 211 - 3386 - 01
Telefax: 0049 - 211 - 3386 - 7311
E-Mail: ir@garantschuh.com
Elisabethstraße 70 D-40217 Düsseldorf
Branche: Konsumgüter ISIN: DE0005853030 WKN: 585303 Index: CDAX Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr Börse Hamburg / Freiverkehr Börse Stuttgart / Freiverkehr Börse München / Freiverkehr Börse Düsseldorf / Regulierter Markt Börse Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard
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