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EANS-Kapitalmarktinformation: GARANT SCHUH + MODE AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren gemäß § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG

Geschrieben am 30-04-2009


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Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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30.04.2009

Am 29. April 2009 hat der Aufsichtsrat der GARANT SCHUH + MODE
AG den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Damit
ist der Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Der
festgestellte Jahresabschluss weist keinen ausschüttungsfähigen
Bilanzgewinn aus. Daraus folgt, dass der im Geschäftsjahr
2008 nicht gezahlte Vorzugsbetrag an die Inhaber von
Vorzugsaktien der Gesellschaft, die mit einem nachzuzahlenden
Vorzug in Höhe von EUR 1,41 sowie einer Mehrdividende gegenüber
den Stammaktionären in Höhe von EUR 1,41 ausgestattet sind
("Vorzugsaktien VZ 1,41"), im laufenden Geschäftsjahr 2009 nicht
nachgezahlt werden kann. Gemäß § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG ist
deshalb mit der Feststellung des Jahresabschlusses das Stimmrecht
aus den Vorzugsaktien VZ 1,41 aufgelebt und besteht solange, bis die
rückständigen Vorzugsbeträge nachgezahlt sind.

Düsseldorf, im April 2009

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Garant Schuh + Mode AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

GARANT SCHUH + MODE AG

Jenny Bleilefens

Unternehmenskommunikation

Telefon: 0049 - 211 - 3386 - 01

Telefax: 0049 - 211 - 3386 - 7311

E-Mail: ir@garantschuh.com



Elisabethstraße 70 • D-40217 Düsseldorf

Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0005853030
WKN: 585303
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Regulierter Markt
Börse Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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200421

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