Umweltverbände decken Verstöße gegen Energie-Kennzeichnung von Raumklimageräten auf
Geschrieben am 05-07-2006 |
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe und BUND stellen in Elektromärkten erneut Defizite bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs fest - Stromkosten von Klimageräten sind für Kunden nicht vorhersehbar - wieder Media Markt- und Saturn-Filialen abgemahnt
5. Juli 2006: Der extrem hohe Stromverbrauch von Raumklimageräten ist für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf solcher Produkte oft nicht erkennbar. Darauf haben die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) nach stichprobenartigen Testbesuchen in Elektromärkten im Bundesgebiet hingewiesen. Wie schon in der Vergangenheit bei unterschiedlichen Haushaltsgeräten (so genannter "weißer Ware") seien auch bei insbesondere in sommerlichen Hitzeperioden immer häufiger nachgefragten Raumklimageräten Verstöße gegen die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten an der Tagesordnung.
"Gerade extreme Stromfresser wie die in Mode gekommenen mobilen Raumklimageräte mit einer Kühlleistung von bis zu 4.400 Watt müssen korrekt gekennzeichnet werden, damit die potenziellen Kunden vorher wissen, welche Folgekosten auf der Stromrechnung sie sich bei einem Kauf einhandeln", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Weil die Raumklimageräte "ganze Wohnräume in der heißen Jahreszeit in überdimensionierte Kühlschränke mit mäßiger Dämmung" verwandelten, explodiere geradezu der Stromverbrauch in den Sommermonaten. Wo der Einsatz solcher Geräte tatsächlich notwendig sei, müssten die Kunden deshalb verstärkt auf die effizientesten am Markt verfügbaren Produkte hingewiesen werden. Resch: "Das hilft dem Erdklima und dem Portemonnaie der Verbraucher."
Die DUH hatte Ende vergangenen Jahres ausgewählte Media Markt- und Saturn-Filialen wegen der nicht korrekten Energieverbrauchskennzeichnung verklagt und in beiden Verfahren vor dem Landgericht Berlin erstinstanzlich Recht bekommen. Wegen der teils mangelhaften, teils gänzlich fehlenden Kennzeichnung der Klimageräte hat die DUH nun erneut Filialen von Media Markt und Saturn, aber auch eine Bauhaus-Dependance in Berlin förmlich abgemahnt. Bis kommenden Montag müssen die insgesamt sechs Märkte eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnen oder mit einer erneuten Klage der DUH rechnen. Für die kommenden Wochen kündigte die DUH zudem systematische Testbesuche im gesamten Bundesgebiet an. Verstöße werden juristisch abgemahnt, bei den zuständigen Ordnungsämtern zur Anzeige gebracht und auf einer Internet-Schmuddelliste (www.duh.de) veröffentlicht.
BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm erinnerte daran, dass seine Organisation erst kürzlich, anlässlich einer Analyse der Produktpalette unterschiedlicher Elektromärkte, bei den Marktführern Media Markt und Saturn auf weit überdurchschnittlich viele Stromfresser gestoßen war und die Kampagne "Stop! Stromfresser" gestartet habe. Über die massive Werbung für Klimageräte in Prospekten von Elektrohandelsketten und Baumärkten werde eine Nachfrage geschaffen, die den Stromverbrauch unnötig ansteigen ließe. "Den Verbrauchern werden hier scheinbare Schnäppchen angeboten, die dann aber hohe Folgekosten haben und sich schädlich auf das Klima auswirken. Wir fordern deshalb, dass für ineffiziente Geräte keine Werbung mehr gemacht wird", sagte Timm.
Ein mobiles Raumklimagerät verursache zusätzliche Stromkosten von über 100 Euro jährlich. Selbst wenn das Gerät nur an 30 Hitzetagen im Jahr in Betrieb sei, könne es schnell zum größten Stromverbraucher im Haushalt werden. Ein mobiles Klimagerät belaste das Erdklima in der Regel stärker als ein normaler Kühlschrank, der das ganze Jahr über laufe. Timm: "Jeder, der angesichts der aktuellen Hitzewelle auf schnelle Kühlung hofft, sollte deshalb zuallererst auf einfachere Mittel setzen: In unseren Breiten genügen fast immer tagsüber geschlossene Vorhänge oder Rollos und eine rasche Durchlüftung am Abend". Hausbesitzer könnten auf lange Sicht mit einer modernen Wärmedämmung im Winter wie im Sommer sogar so viel Energie sparen, dass ihnen diese Alternative am Ende billiger komme, als die Aufrüstung mit Raumklimageräten.
Gerade die Marktführer bei den Elektrogeräten hätten "eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Kunden und gegenüber dem Erdklima", ergänzte Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht der DUH. Sie erinnerte daran, dass die Metro-Töchter Media Markt und Saturn während der gerichtlichen Auseinandersetzungen in den vergangenen Monaten versichert hätten, sie seien "oftmals Marktbereiter für umweltschonende Produkte" gewesen. "Bei den Klimageräten war die Chance da, dieser Behauptung auch Taten folgen zu lassen und sich bei der Produktauswahl und in der Werbung auf besonders energieeffiziente Haushaltsgeräte zu konzentrieren. Diese Chance wurde wieder einmal verspielt. Vielmehr verstoßen Media Markt und Saturn mit dem neuerlichen Unterlassen der Kennzeichnung zum wiederholten Mal gegen zwingendes Recht zum Schutz von Verbraucher und Umwelt", schloss Ziehm.
Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/ 258986-0, mobil: 0171/3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerhard Timm, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Tel.: 030-275864-31, 0170-4042897, E-Mail: Gerhard.timm@bund.net
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de
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