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ots.Audio: Existenz gesichert - Renten für Witwen und Witwer

Geschrieben am 04-05-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Seinen Ehemann oder seine Ehefrau zu verlieren, darüber möchte
niemand gerne nachdenken. Doch die meisten Menschen müssen sich
irgendwann einmal damit befassen und dann ist es gut zu wissen, dass
zumindest die finanzielle Existenz von Witwen und Witwern gesichert
ist. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, dazu Ulrich
Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

O-Ton 34 sec.
"Grundsätzlich hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wer
bis zum Tod des Partners mit ihm in gültiger Ehe oder auch in einer
eingetragenen Lebensgemeinschaft gelebt hat. Die Ehe darf also weder
rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt oder aus sonstigen
Gründen aufgehoben worden sein. Ob die Partner tatsächlich zusammen
oder getrennt gelebt haben, spielt dabei keine Rolle. Wirksame
Eheschließungen sind nach deutschem Recht weiterhin ausschließlich
die beim Standesamt geschlossenen Ehen."

Um so genannte reine Versorgungsehen zu verhindern, wird eine
Witwen- oder Witwerrente bei Eheschließungen ab Januar 2002 nur noch
gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Davon gibt
es selbstverständlich Ausnahmen: Zum Beispiel bei plötzlichem
Unfalltod oder unvorhersehbarer Krankheit des Ehepartners besteht
auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.
Um eine Witwen- oder Witwerrente zu erhalten, müssen noch weitere
rentenrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

O-Ton 23 sec.
"Eine Witwen- oder Witwerrente erhält man nur, wenn der verstorbene
Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren also die
Mindestversicherungszeit erfüllt hat. oder diese als erfüllt gilt,
zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall. Der Hinterbliebene darf nicht
wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft
geschlossen haben."

Wie hoch die Witwen- oder Witwerrente ist, hängt von verschiedenen
Faktoren ab:

O-Ton 22 sec.
"Zunächst gilt: Für die auf den Sterbemonat folgenden drei
Kalendermonate, auch "Sterbevierteljahr" genannt, wird die
Hinterbliebenenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen
gezahlt. Dieser erhöhte Rentenbetrag soll den Hinterbliebenen den
finanziellen Übergang auf die veränderten Verhältnisse erleichtern."

Ab dem vierten Kalendermonat ist zu unterscheiden zwischen großer
und kleiner Witwen- oder Witwerrente:

O-Ton 33 sec.
"Die kleine Rente gibt es für Hinterbliebene unter 45 Jahren, die
nicht erwerbsgemindert sind und kein Kind erziehen. Sie ist auf zwei
Jahre befristet und beträgt ein Viertel der Rente, auf die der
Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt hätte.
Die große Rente beträgt 55 Prozent und wird gezahlt, wenn der
Hinterbliebene älter als 45 ist oder ein Kind erzieht oder
erwerbsgemindert ist."

Weitere Besonderheiten gibt es bei der Einkommensanrechnung:

O-Ton 38 sec.
"Wer als Hinterbliebener neben der Rente weitere Einkünfte hat, dem
werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf
die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Diese Anrechnung kann folglich dazu führen, dass die
Hinterbliebenenrente in geringerer Höhe gezahlt wird, oder die
Zahlung sogar ganz ruht. Ich empfehle daher dringend, sich zum
Beispiel vor Aufnahme einer Beschäftigung unverzüglich beim
zuständigen Rentenversicherungsträger oder in den wohnortnahen
bundesweiten Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung über
die Auswirkungen zu informieren."

Die Auskunfts- und Beratungsstellen helfen übrigens auch bei der
Antragstellung. Weitere Informationen gibt es an dem kostenlosen
bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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