ots.Audio: Existenz gesichert - Renten für Witwen und Witwer
Geschrieben am 04-05-2009 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Seinen Ehemann oder seine Ehefrau zu verlieren, darüber möchte niemand gerne nachdenken. Doch die meisten Menschen müssen sich irgendwann einmal damit befassen und dann ist es gut zu wissen, dass zumindest die finanzielle Existenz von Witwen und Witwern gesichert ist. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, dazu Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton 34 sec. "Grundsätzlich hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wer bis zum Tod des Partners mit ihm in gültiger Ehe oder auch in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gelebt hat. Die Ehe darf also weder rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt oder aus sonstigen Gründen aufgehoben worden sein. Ob die Partner tatsächlich zusammen oder getrennt gelebt haben, spielt dabei keine Rolle. Wirksame Eheschließungen sind nach deutschem Recht weiterhin ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen."
Um so genannte reine Versorgungsehen zu verhindern, wird eine Witwen- oder Witwerrente bei Eheschließungen ab Januar 2002 nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Davon gibt es selbstverständlich Ausnahmen: Zum Beispiel bei plötzlichem Unfalltod oder unvorhersehbarer Krankheit des Ehepartners besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch. Um eine Witwen- oder Witwerrente zu erhalten, müssen noch weitere rentenrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
O-Ton 23 sec. "Eine Witwen- oder Witwerrente erhält man nur, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren also die Mindestversicherungszeit erfüllt hat. oder diese als erfüllt gilt, zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall. Der Hinterbliebene darf nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben."
Wie hoch die Witwen- oder Witwerrente ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
O-Ton 22 sec. "Zunächst gilt: Für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate, auch "Sterbevierteljahr" genannt, wird die Hinterbliebenenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt. Dieser erhöhte Rentenbetrag soll den Hinterbliebenen den finanziellen Übergang auf die veränderten Verhältnisse erleichtern."
Ab dem vierten Kalendermonat ist zu unterscheiden zwischen großer und kleiner Witwen- oder Witwerrente:
O-Ton 33 sec. "Die kleine Rente gibt es für Hinterbliebene unter 45 Jahren, die nicht erwerbsgemindert sind und kein Kind erziehen. Sie ist auf zwei Jahre befristet und beträgt ein Viertel der Rente, auf die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt hätte. Die große Rente beträgt 55 Prozent und wird gezahlt, wenn der Hinterbliebene älter als 45 ist oder ein Kind erzieht oder erwerbsgemindert ist."
Weitere Besonderheiten gibt es bei der Einkommensanrechnung:
O-Ton 38 sec. "Wer als Hinterbliebener neben der Rente weitere Einkünfte hat, dem werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Diese Anrechnung kann folglich dazu führen, dass die Hinterbliebenenrente in geringerer Höhe gezahlt wird, oder die Zahlung sogar ganz ruht. Ich empfehle daher dringend, sich zum Beispiel vor Aufnahme einer Beschäftigung unverzüglich beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder in den wohnortnahen bundesweiten Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung über die Auswirkungen zu informieren."
Die Auskunfts- und Beratungsstellen helfen übrigens auch bei der Antragstellung. Weitere Informationen gibt es an dem kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Gabriele Chlopczik ______________________________________ Deutsche Rentenversicherung Bund Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin fon: +49 30 865-36750 fax: +49 30 865-27379 D2 : +49 172 3821705 m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de
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