Koschyk: Koschyk zu integrationspolitischen Gesprächen in der Türkei
Geschrieben am 05-05-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich seiner Reise zu integrationspolitischen Gesprächen in die Türkei vom 27. bis 30. April 2009 erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk:
Im Rahmen politischer Gespräche in der Türkei hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und Vorsitzende der AG Integration der CDU/CSU-Fraktion, Hartmut Koschyk MdB, das Goethe Institut in Istanbul besucht, um sich vor Ort über die Auswirkungen der Neuregelung beim Ehegattennachzug zu informieren. Auch traf Koschyk mit deutschen Studenten türkischer Abstammung zusammen, die Internationale Islamische Theologie an der Marmara-Universität in Istanbul studieren.
Im Gespräch mit der Leiterin der Spracharbeit und der Sprachkurse, Erika Broschek, und beim Besuch von Sprachkursen zeigte sich, dass die Neuregelung einen positiven Beitrag zu den Bemühungen um eine verbesserte Integration leistet und auch bei den Teilnehmern auf große Akzeptanz stößt.
Das Gesetz sieht bereits eine Reihe von Ausnahmeregelungen vom Sprachnachweis, unter anderem eine Härtefallregelung bei Vorliegen von körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen vor. Die mit der Regelung verbundene integrationsfördernde Wirkung sowie das Ziel der Bekämpfung der Zwangsehen darf nach Koschyks Auffassung nicht durch eine allgemeine Härtefallregelung ausgehöhlt werden.
Die jungen deutschen Studierenden türkischer Abstammung der Marmara-Universität streben dort einen Bachelor-Abschluss in Islamischer Theologie an. Der Studiengang wird vom türkischen Präsidium für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) organisiert. Im Gespräch mit den jungen Studierenden wurde über den islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen sowie die noch bestehenden Defizite bei der Ausbildung qualifizierter Lehrkräfte in diesem Bereich gesprochen.
Wer nach Deutschland kommen will, muss zur Integration bereit sein. Die Sprachkurse im Herkunftsland vermitteln nicht nur grundlegende Sprachkenntnisse, sondern fördern die bewusste Auseinandersetzung mit dem Zielland Deutschland. Hier erfahren die Kursteilnehmer konkret, welche Integrationsbemühungen erwartet werden und welche Herausforderungen auf sie warten. Integration gelingt nur, wenn Deutsch gesprochen wird. Deshalb hat die Union bei der Novelle des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2007 den verpflichtenden Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor dem Ehegattennachzug durchgesetzt. Deutschland hat ein berechtigtes Interesse, dass nachziehende Ehegatten Deutsch lernen. Anders wird Integration in Deutschland auf Dauer nicht gelingen. Die Teilnehmer der von mir besuchten Kurse nehmen diese Herausforderung bewusst und positiv an.
Die Entwicklung bei der Zahl der Visa für den Ehegattennachzug bestätigt, dass mit dem Sprachtest keine unzumutbaren Hürden aufgestellt wurden. Im Jahr 2008 ging die Zahl der Visa für nachziehende Ehegatten gegenüber 2007 zwar um 5,2 Prozent leicht zurück. Die rückläufige Entwicklung gab es aber schon vor Einführung der Sprachprüfungen: Im Jahr 2002 wurden noch 64.000 Visa für den Ehegattennachzug nach Deutschland erteilt, im Jahr 2006 waren es nur noch knapp 40.000. Die jüngste Entwicklung ist insgesamt uneinheitlich. Die Zahl der erteilten Visa beispielsweise bei der Deutschen Botschaft in Ankara im vierten Quartal 2008 lag um 25 Prozent höher als die Zahl im ersten Quartal 2007 - also vor Einführung der Sprachprüfung. Es kann also keine Rede davon sein, dass hier der Ehegattennachzug übermäßig erschwert würde. Wer Gegenteiliges behauptet, wirft Nebelkerzen, die durch nichts belegt sind und handelt grob unredlich.
Für uns gibt es zum Sprachtest vor dem Ehegattennachzug keine Alternative. Wer nach Deutschland kommen will, muss bereit sein, Deutsch zu lernen. Daran halten wir ohne Wenn und Aber fest. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. April 2009, das die Behauptung der Verfassungswidrigkeit der Sprachprüfung eindeutig zurückgewiesen hat, bestätigt unsere Position.
Der islamische Religionsunterricht an deutschen Schulen muss auf ein festes Fundament gestellt werden. Ziel muss es sein, an öffentlichen Schulen in Deutschland islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache durch in Deutschland ausgebildete Lehrkräfte anzubieten. Hierfür hat sich die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einberufene Deutsche Islamkonferenz ausgesprochen.
Islamischen Unterricht unter staatlicher Aufsicht kann es nur mit qualifizierten Lehrkräften geben. Dafür ist es notwendig, Lehrpersonal in Deutschland auszubilden. Für diese Frage sind die Bundesländer kraft ihrer Bildungshoheit verantwortlich. An einigen deutschen Universitäten werden inzwischen Lehrer für islamischen Religionsunterricht ausgebildet. Dieser Weg sollte weitergegangen werden. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass geplant ist, an der Universität Augsburg einen Lehrstuhl für Islamische Theologie einzurichten.
Für den islamischen Religionsunterricht gibt es bereits in mehreren Bundesländern Modellversuche unter staatlicher Aufsicht. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv. Auf diesen Versuchen kann aufgebaut werden. So lange noch nicht genügend in Deutschland ausgebildete Lehrer zur Verfügung stehen, können dabei auch in der Türkei ausgebildete Theologen zum Zuge kommen. Die Entscheidung über die Einsatzmöglichkeit solcher Lehrkräfte im Einzelfall liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Eine dauerhaft tragfähige Lösung wird es aber nur mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften geben können. Dazu gibt es keine Alternative.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
Pressekontakt: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Pressestelle Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427 Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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