Europäischer Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen: Lebenshilfe fordert Bundestag auf, für Verbesserungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu stimmen
Geschrieben am 05-05-2009 |
Berlin (ots) - Morgen will der Familienausschuss abschließend über Neuregelungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz in nicht öffentlicher Sitzung beraten und schon am nächsten Tag könnte der Bundestag darüber abstimmen. Weil es dabei um Spätabtreibungen behinderter Kinder geht, sind die Abgeordneten keinem Fraktionszwang unterworfen, sondern treffen eine reine Gewissensentscheidung.
Am heutigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung die Parlamentarier auf, für Verbesserungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu votieren: für mehr psychosoziale Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik sowie eine dreitägige Bedenkzeit, bevor die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch fällt. Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe: "Der Bundestag hat in den zurückliegenden Wochen mit großer Ernsthaftigkeit über dieses Thema debattiert. Ich bin mir sicher, dass die meisten Abgeordneten den Argumenten der Lebenshilfe folgen werden."
Seit vielen Jahren macht die Lebenshilfe auf die gezielte Suche nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen während der Schwangerschaft aufmerksam, die zu schwer wiegenden Konflikten für die werdenden Eltern führen kann: Häufig unvorbereitet finden sich die Paare in einer Situation, in der sie kaum entscheiden können, und bisher nur selten Unterstützung durch psychosoziale Beratung finden.
Ebenso lange fordert die Lebenshilfe, Eltern, die von einer solchen Diagnose betroffen sind, über die Lebensperspektiven eines behinderten Kindes umfassend zu informieren. So können die Eltern in dieser so schwierigen Situation, bei der es um Leben und Tod geht, eine Entscheidung treffen, die sie später nicht bereuen müssen.
Als Elternverband steht die Lebenshilfe mit ihren bundesweit 527 örtlichen Vereinigungen schon heute allen Paaren zur Verfügung, die sich in einer solchen Konfliktlage über das Leben mit einem behinderten Kind beraten lassen möchten.
Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2
Pressekontakt: Peer Brocke Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Leipziger Platz 15, 10117 Berlin Telefon: 030/20 64 11-140, E-Mail: presse@lebenshilfe.de
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