Westfalenpost: Runde zwei
Geschrieben am 05-05-2009 |
Hagen (ots) - Kommunalwahltermin vor Gericht Von Wilfried Goebels Die erste Runde im Streit um den Termin für die Kommunalwahl ging an Rot-Grün - wenn nicht alles täuscht, hat Innenminister Wolf diesmal beim Verfassungsgericht bessere Karten. Vieles spricht dafür, dass der Termin für die Kommunalwahl am 30. August Bestand haben wird. Enger wird es bei der Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl um das Bürgermeisteramt. Trotz des Zeitdrucks nehmen sich die Richter drei Wochen Zeit für das Urteil. Schließlich ist es nicht ohne Brisanz, wenn ein Bürgermeister oder Landrat mit nur 25 Prozent Stimmanteil ins Amt gehievt werden könnte. Wie auch immer die Richter entscheiden, die Politisierung des Verfassungsgerichts durch den Klagemarathon schadet dem Ansehen der Parteien. In der Vergangenheit galt der eherne Grundsatz, dass sich Parteien gemeinsam auf Wahltermine und Wahlverfahren verständigt haben. Die Klagen der Opposition könnten nur Erfolg haben, wenn das Gericht der Regierung eine Willkürentscheidung attestierte - das aber ist eine hohe, wahrscheinlich zu hohe Hürde. Die FDP begründet getrennte Termine für Kommunal- und Bundestagswahl mit der Sorge, dass bei einem gemeinsamen Wahltermin das Kommunale unter die Räder der Bundespolitik gerät. Ob das stimmt, ist nicht ausgemacht. Dass eine hohe Wahlbeteiligung aber eher den großen Parteien nutzt als den kleinen, gilt als sicher. Die Richter gaben aber keinen Hinweis, dass sie hier einen Akt der Willkür erkennen könnten. Man mag drei Wahltermine bis zum September für unsinnig halten: Die Richter entscheiden aber darüber, ob sie undemokratisch sind. Und da gibt es offenbar Bedenken.
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