Lausitzer Rundschau: Karlsruhe urteilt gegen Dreifachnamen Ein Glück
Geschrieben am 05-05-2009 |
Cottbus (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat seinem Ruf als Hort der Vernunft mal wieder alle Ehre gemacht. Nicht auszudenken, was passiert wäre, hätte das Gericht die Bildung von unbegrenzten Namensketten gebilligt. Herr Müller-Lüdenscheid gibt Frau Schulze-Piepenbrink das Ja-Wort, und schon wäre etwa Familie Müller-Lüdenscheid-Schulze-Piepenbrink auf dem Klingelschild zu lesen gewesen. Eine schöne Bescherung. Aber so kommt es zum Glück nicht. Sicher, Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut. Und es gilt, wann immer möglich, sie zu schützen. Aber die Selbstverwirklichung einiger Weniger darf eben nicht so weit gehen, dass ein großer Teil der Allgemeinheit darunter leidet. Das hat Karlsruhe mit seinem Urteil klar gemacht. Und das Gericht hat durch das Nein zu verwirrenden Kombinationen verhindert, dass Probleme in der praktischen Handhabung von Namen für Behörden oder andere Menschen entstehen. Vom Spott der lieben Mitbürger für die Dreifachnamens-Träger mal abgesehen. Genau aus diesen Gründen verzeichnen in der Praxis die Standesämter kaum den Wunsch nach solchen Ketten. Was die Auffassung der Richter nur bestätigt.
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