Erleichterung für Bausparkredite / Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Grundschuld möglich - LBS begrüßen neue Bausparkassenverordnung
Geschrieben am 06-05-2009 |
Berlin (ots) - Die heute verkündete Änderung der Bausparkassenverordnung erlaubt es den Bausparkassen ab sofort, Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld zu vergeben. "Unsere Bausparer können damit in vielen Fällen die zinsgünstigen Kredite ohne zusätzliche Kosten für die Eintragung im Grundbuch bekommen", begrüßte LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm die Neuregelung. Private Eigentümer würden dadurch insbesondere bei der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung unterstützt.
Wie die Landesbausparkassen (LBS) mitteilen, konnten die Bausparkassen bislang Darlehen in verschiedenen Fällen nur bis zu einer Höhe von 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro ohne Eintragung eines Grundpfandrechts vergeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe mit der Neuregelung in der Bausparkassenverordnung nicht nur die alten Höchstbeträge der Preisentwicklung angepasst. Vielmehr werde die Chance genutzt, einen vernünftigen neuen Rahmen für kleinere Wohnungsbaudarlehen zu schaffen, der eine unbürokratische Kreditvergabe für die im-mer wichtiger gewordene Bestandssanierung bis hin zum altersgerechten Umbau erlaubt. Für Bausparkunden sei es wichtig, ohne unnötige Kosten für die Eintragung von Grundschulden in den Genuss ihrer zinsgünstigen Darlehen zu kommen, so Hamm. Eine Prüfung der Bonität bzw. des Kreditrisikos sei für die Bausparkassen selbstverständlich und auch weiterhin vorgeschrieben.
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Ivonn Kappel Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Referat Presse Tel.: 030-20225-5398 Fax: 030-20225-5395 E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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