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Erleichterung für Bausparkredite / Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Grundschuld möglich - LBS begrüßen neue Bausparkassenverordnung

Geschrieben am 06-05-2009

Berlin (ots) - Die heute verkündete Änderung der
Bausparkassenverordnung erlaubt es den Bausparkassen ab sofort,
Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld zu
vergeben. "Unsere Bausparer können damit in vielen Fällen die
zinsgünstigen Kredite ohne zusätzliche Kosten für die Eintragung im
Grundbuch bekommen", begrüßte LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm die
Neuregelung. Private Eigentümer würden dadurch insbesondere bei der
Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung unterstützt.

Wie die Landesbausparkassen (LBS) mitteilen, konnten die
Bausparkassen bislang Darlehen in verschiedenen Fällen nur bis zu
einer Höhe von 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro ohne Eintragung eines
Grundpfandrechts vergeben. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe mit der Neuregelung in der
Bausparkassenverordnung nicht nur die alten Höchstbeträge der
Preisentwicklung angepasst. Vielmehr werde die Chance genutzt, einen
vernünftigen neuen Rahmen für kleinere Wohnungsbaudarlehen zu
schaffen, der eine unbürokratische Kreditvergabe für die im-mer
wichtiger gewordene Bestandssanierung bis hin zum altersgerechten
Umbau erlaubt. Für Bausparkunden sei es wichtig, ohne unnötige Kosten
für die Eintragung von Grundschulden in den Genuss ihrer
zinsgünstigen Darlehen zu kommen, so Hamm. Eine Prüfung der Bonität
bzw. des Kreditrisikos sei für die Bausparkassen selbstverständlich
und auch weiterhin vorgeschrieben.

Originaltext: Landesbausparkassen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35604.rss2

Pressekontakt:

Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030-20225-5398
Fax: 030-20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


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