EANS-Hauptversammlung: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 06-05-2009 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Warimpex Finanz- und Beteiligungs
Aktiengesellschaft Einladung zu der am Donnerstag, dem 28. Mai 2009 um 11 Uhr in 1210 Wien, Floridotower Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzergebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009.
6. Beschlussfassung über die für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals unter Einschluss der bereits erworbenen Aktien, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert festzulegen sind und der Erwerb über die Börse sowie außerbörslich erfolgen kann, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand wird weiters gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2008 unter Tagesordnungspunkt 7. beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien a) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Gewährung an Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; b) zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden; c) als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften übertragene Immobilien, Unternehmen, Betriebe oder Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden; d) gemäß § 65 Abs 1b AktG (i) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern sowie (ii) für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, zu veräußern, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit entscheiden kann.
Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind jene Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien (Zwischenscheine) bis spätestens 22. Mai 2009 bei der Gesellschaft, bei der Zahlstelle UniCredit Bank Austria AG, bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung eines inländischen Kreditinstitutes während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegungsstellen werden ersucht, die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, das das Grundkapital der Gesellschaft EUR 36.000.000 beträgt und in 36.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 66.500 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §§ 65 Abs 5, 114 Abs 6 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit insgesamt 35.933.500 Stimmrechte. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden. Der Geschäftsbericht 2008 samt Konzernabschluss und der Jahresabschluss zum 31.12.2008 samt Lagebericht, nebst dem Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht zum Punkt 7. der Tagesordnung liegen ab 7. Mai 2009 am Sitz der Gesellschaft in 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1, zur Einsicht der Aktionäre auf und sind elektronisch auf der Homepage www.warimpex.at abrufbar. Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2008 stehen dem Publikum auch bei der UniCredit Bank Austria AG, 1030 Wien, Vordere Zollamtstraße 13, als Zahlstelle zur Verfügung.
Wien, im Mai 2009 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG
Phone: +43 1 310 55 00
DI Christoph Salzer
mailto:presse@warimpex.com
Dr. Daniel Folian, mailto:investor.relations@warimpex.com
www.warimpex.com
Branche: Immobilien ISIN: AT0000827209 WKN: Index: ATX Prime Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel
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