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Von der Rentenmark zur Rentenbank: 85 Jahre Förderung der Land- und Ernährungswirtschaft

Geschrieben am 11-05-2009

Frankfurt am Main (ots) - Am 11. Mai 1949 - vor genau 60 Jahren -
trat das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank in Kraft. Als
Förderbank für die Land- und Ernährungswirtschaft übernahm das neue
Institut die Aufgaben seiner Funktionsvorgängerin, der Deutsche
Rentenbank-Kreditanstalt (RKA), die im August 1925 gegründet worden
war. Deren Vorläuferinstitut, die im Oktober 1923 zum Zweck der
Währungssanierung ins Leben gerufene Deutsche Rentenbank, hatte zu
diesem Zeitpunkt die Hyperinflation durch Ausgabe der "Rentenmark"
bereits erfolgreich beendet. Bei der Kapitalaufbringung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank griff man nicht auf Haushaltsmittel,
sondern das bereits 1923 angewendete privatwirtschaftliche Verfahren
zurück. "Charakteristisch für das Modell Rentenbank ist die
ungewöhnliche Verknüpfung öffentlich-rechtlicher und
privatwirtschaftlicher Konstruktionsprinzipien. Sie hat sich in den
vergangenen sechs Jahrzehnten bewährt: Auf der Basis des
Subsidiaritätsprinzips konnten stets Antworten auf ständig neue
Herausforderungen gefunden werden. Dies gilt insbesondere für
wirtschaftlich schwierige Zeiten. Gerade in der Finanzmarktkrise sind
Förderbanken besonders gefordert und leisten einen wichtigen Beitrag
zur Kreditversorgung", betont Dr. Marcus Dahmen, Sprecher des
Vorstands der Rentenbank.

Landwirtschaft brachte Kapital auf

Die Kapitalaufbringung der im Mai 1949 gegründeten Rentenbank
erfolgte im Rahmen einer Selbsthilfeaktion. Das Grundkapital von 135
Mio. Euro wurde nicht wie bei anderen Förderinstituten durch den Bund
oder die Länder aufgebracht, sondern durch die deutsche
Landwirtschaft. Der Beitrag des Bundes bestand allein darin, die
rechtlichen Rahmenbedingungen für diese in der deutschen
Bankenlandschaft einmalige Aktion zu schaffen. Zwischen 1949 und 1958
leisteten alle landwirtschaftlichen Betriebe Westdeutschlands ab
einem Einheitswert von 6 000 DM eine Abgabe in Höhe von jährlich 0,15
% des jeweiligen Einheitswertes ihrer Grundstücke. Dementsprechend
sind der Bund und die Länder nicht am Kapital der Rentenbank
beteiligt. Die historischen Wurzeln für diese Form der
Kapitalaufbringung reichen bis in die zwanziger Jahre zurück: Bereits
bei der zum Zweck der Währungssanierung vor rund 85 Jahren
gegründeten Deutschen Rentenbank erfolgte die Kapitalaufbringung
allein durch die Wirtschaftssektoren Landwirtschaft, Industrie,
Handel und Gewerbe.

Fördertätigkeit aus eigenen Mitteln...

Die Fördertätigkeit durch die Rentenbank erfolgte in den 50er und
60er Jahren noch überwiegend auf der Basis öffentlicher
Kreditprogramme. Mit der Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe erhielt
die Bank ab 1973 jedoch keine öffentlichen Mittel zur
Zinsverbilligung mehr. An die Stelle öffentlicher Kreditprogramme
traten deshalb hauseigene Förderkredite, deren Konditionen die Bank
aus ihren eigenen Erträgen ohne Einsatz von Haushaltsmitteln
verbilligt. Der durch das Gesetz klar definierte Handlungsrahmen
erlaubte eine hohe Flexibilität geschäftspolitischer Entscheidungen,
eine wichtige Voraussetzung für den Auf- und Ausbau der hauseigenen
Förderprogramme.

... auf der Basis internationaler Emissionstätigkeit

Hand in Hand mit dem Ausbau des Fördergeschäftes erhielt die
Emissionstätigkeit am Kapitalmarkt eine größere Bedeutung. Standen in
den 70er und 80er Jahren noch der inländische Kapitalmarkt und die
Emission gedeckter Wertpapiere im Mittelpunkt der Emissionstätigkeit,
refinanziert sich die Förderbank heute überwiegend an den
internationalen Finanzmärkten durch ungedeckte Emissionen. Eine
wichtige Voraussetzung für den Aufbau des internationalen
Emissionsgeschäfts waren Triple-A Ratings namhafter Ratingagenturen.
Mitte der 90er Jahre wurde die Förderbank in die jeweils beste
Bonitätskategorie eingestuft und zählt heute zu den weltweit
sichersten Banken.

Von der Landwirtschaft zum Agribusiness

Während das Kreditgeschäft der Rentenbank in den ersten beiden
Jahrzehnten ihres Bestehens noch in erster Linie an den
Finanzierungsbedürfnissen landwirtschaftlicher Erzeuger ausgerichtet
war, erstreckt sich die Fördertätigkeit heute angesichts der
zunehmenden Verflechtung mit vor- und nachgelagerten
Wirtschaftsbereichen auf die gesamte Wertschöpfungskette des
Agrarsektors. Dazu gehören die Ernährungsindustrie ebenso wie die
Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsmittel oder Handels- und
Dienstleistungsunternehmen sowie Kommunen im ländlichen Raum. Neben
der Förderung von allgemeinen betrieblichen Investitionen haben in
den letzten Jahren erneuerbare Energien, der Umweltschutz und die
Verbreitung des ökologischen Landbaus sowie Maßnahmen zur
Verbesserung des agrarbezogenen Verbraucherschutzes und der
Tierschutz ebenso wie Liquiditätshilfedarlehen eine zunehmende
Bedeutung erhalten. Ein Schwerpunkt der Fördertätigkeit liegt
außerdem auf Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im
ländlichen Raum. Dabei entfielen auf die besonders zinsgünstigen
Programmkredite zuletzt rd. 40 % des jährlichen Neugeschäfts. Für die
Verbilligung der Programmkredite wurden allein 2008 rd. 75 Mio. Euro
aufgewendet. Die seit dem Bestehen dieser Fördersparte (1971) aus den
Erträgen der Bank aufgewendete Förderdividende summiert sich auf 755
Mio. Euro.

Auch der Bilanzgewinn dient Förderzwecken

Im Mittelpunkt der Fördertätigkeit der Rentenbank stehen zwar die
Programmkredite. Aber auch die Verwendung des Bilanzgewinns dient dem
Förderauftrag. Eine Hälfte wird an das Zweckvermögen ausgeschüttet,
das die Rentenbank im Auftrag des Bundes treuhänderisch verwaltet.
Das Kapital des Zweckvermögens stammt daher überwiegend aus den
Gewinnen der Rentenbank. Mit den Mitteln des Zweckvermögens werden u.
a. innovative Investitionsvorhaben gefördert. Die andere Hälfte des
Bilanzgewinns wird in Form von Zuschüssen für eine das
Allgemeininteresse wahrende Förderung der Landwirtschaft verwendet.
Davon profitieren Institutionen und Projekte im ländlichen Raum. Eine
Vielzahl weiterer Aktivitäten steht im Zusammenhang mit dem
Förderauftrag. Dazu gehören beispielsweise wesentliche
Beteiligungsengagements der Bank oder die Förderung
wissenschaftlicher Arbeiten über die Edmund Rehwinkel-Stiftung der
Rentenbank.
_____________________________________________________________________
Unsere vollständigen Presseinformationen finden Sie auch im Internet
unter: www.rentenbank.de

Originaltext: Landwirtschaftliche Rentenbank
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34948
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34948.rss2

Pressekontakt:
Dr. Karin Gress
Tel.: 069/2107-393
Fax: 069/2107-447
E-Mail: gress@rentenbank.de


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