Schadensersatz für falsch beratene Anleger: Schreiber Vermögensverwaltung / Urteil gegen Vermittler
Geschrieben am 06-07-2006 |
München (ots) - Das Landgericht Bayreuth hat aktuell einem Anleger der Schreiber Vermögensverwaltung GmbH gegen dessen Vermittler Schadensersatz wegen Falschberatung zugestanden (AZ. 32 O 936/04). Nach der Insolvenz der Unternehmen der Schreiber-Gruppe schien das eingezahlte Kapital der Anleger verloren. Die Münchener Kanzlei Lachmair & Kollegen hat nun für eine Anlegerin erfolgreich Ansprüche gegen den Vermittler wegen Falschberatung erstritten.
Nach dem Urteil des Landgerichts hielt der Vermittler Wissen zurück, welches für die Anlageentscheidung des Anlegers als stiller Gesellschafter von Bedeutung war: Es hätte explizit darauf hingewiesen werden müssen, dass die Beteiligung mit erheblichem Risiko ausgestattet war. Zudem hätte der Vermittler erläutern müssen, dass die Anlegergelder nicht in bestimmte Investitionen fließen sollten, sondern eine so genannte Blind-Pool-Anlage mit einer unvorherbestimmten Verwendung der Gelder vorlag. Hinzu kommt, dass er auch über die seit 1996 existierende negative Wirtschaftspresse hätte informieren müssen.
Wäre die Anlegerin über diese Risiken informiert worden, so hätte sie die Beteiligung nicht gezeichnet. Vor diesem Hintergrund muss der Vermittler die gesamten eingezahlten Gelder als Schaden wieder zurückzahlen. Ein Mitverschulden der Anlegerin kommt nach dem Urteil nicht in Betracht, da die Angaben im Prospekt der Schreiber Vermögensverwaltung ausgesprochen versteckt und teilweise für Laien kaum verständlich sind. Ferner ist diese stille Gesellschaftsbeteiligung als Kapitalanlage ungeeignet, wenn der Anleger auf eine hohe Rendite und Sicherheit abzielt.
"Leider kommt diese Art der Fehlberatung bei atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen aus unserer Sicht sehr häufig vor", erklärt Rechtsanwältin Anja Appelt von der Kanzlei Lachmair & Kollegen. "Oft werden derartige Beteiligungen zur Altersvorsorge angeboten, obwohl sie dafür kaum geeignet erscheinen. Das Urteil ist eine konsequente Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Erfolgt keine genaue Aufklärung über die bestehenden hohen Risiken, haftet der Anlagevermittler für den vollen Schaden."
Originaltext: Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62841 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62841.rss2
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