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Götz: 60 Jahre Grundgesetz - Garant für kommunale Selbstverwaltung

Geschrieben am 12-05-2009

Berlin (ots) - Zu dem in Artikel 28 GG garantierten Recht der
Gemeinden, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener
Verantwortung zu regeln, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten echte kommunale
Selbstverwaltung mit eigener Finanzausstattung. Bis heute garantiert
die Finanzhoheit den Kommunen, dass ihnen das eigene Wirtschaften mit
Einnahmen und Ausgaben nicht aus der Hand genommen wird.

60 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes können die
Städte, Gemeinden und Landkreise eine positive Bilanz ziehen. Damals
wie heute stehen CDU und CSU für starke und handlungsfähige Kommunen
ein. Denn ohne eigene, frei verfügbare Finanzmittel kann keine
Gemeinde eigenverantwortliche Entscheidungen treffen.

Heute gilt es mehr denn je, die vor Ort schlummernden
Elementarkräfte für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands
nutzbar zu machen. Dafür engagieren sich Christdemokraten auf allen
staatlichen Ebenen. In Ortschafts-, Bezirks-, Gemeinde- und
Kreisräten, in den Landtagen, im Bundestag und im Europaparlament.
Für die Städte, Gemeinden und Landkreise ziehen CDU und CSU an einem
Strang.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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