ots.Audio: SEPA-Lastschrift - das einzige noch nicht umgesetzte SEPA-Instrument / Interview mit Peter Blasche, Direktor Zahlungsverkehr und Kartensysteme beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutsc
Geschrieben am 14-05-2009 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Anmoderation: Seit dem 28. Januar 2008 können Verbraucher nun schon europaweit Überweisungen ausführen und bequem bargeldlos mit der Girocard bezahlen. Das einzige Instrument, das innerhalb der so genannten Single Euro Payments Area (SEPA) noch nicht funktioniert, ist die SEPA-Lastschrift. Sie soll am 1. November 2009 kommen. Warum sich der Start aber wahrscheinlich verzögert und welche Vorteile die SEPA-Lastschrift vor allem auch für den Verbraucher hat, verrät Peter Blasche, Direktor Zahlungsverkehr beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB.
Fragen an Herrn Blasche: 1. Was bedeutet SEPA für den Verbraucher? 2. Wie funktioniert das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren? 3. Müssen bei der SEPA-Lastschrift dann eigentlich ähnlich wie bei der herkömmlichen Lastschrift auch ganz normal Kontonummer und Bankleitzahl eingetragen werden? 4. Und damit kann der Kunde dann Einzugsermächtigungen nicht nur in Deutschland sondern auch europaweit erteilen? 5. Was passiert denn mit Einzugsermächtigungen, die der Kunde schon erteilt hat, werden die dann automatisch in SEPA-Lastschriften umgewandelt oder muss der Kunde die noch mal einzeln als SEPA-Lastschrift ausfüllen?
Interview:
1. Was bedeutet SEPA für den Verbraucher? O-Ton-Antwort 1 (11 Sek.): "Für den Verbraucher ergeben sich erweiterte Möglichkeiten. Verfahren, die heute nur im Land, also nur zwischen Banken in Deutschland möglich sind, sind dann auch grenzüberschreitend möglich."
2. Wie funktioniert das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren? O-Ton-Antwort 2 (43 Sek.): "Grundsätzlich funktioniert die SEPA-Lastschrift so, wie heute die bekannte Lastschrift in Deutschland. Rechtlich ist das in der SEPA-Lastschrift umgesetzt durch ein so genanntes Mandat. Das wird vom Zahler unterschrieben - so wie er heute eine Einzugsermächtigung unterschreibt, und damit erteilt er dem Unternehmen die Erlaubnis, den Betrag abzubuchen. Und gleichzeitig - das ist neu - erteilt er auch gegenüber seiner Bank die Erlaubnis, die bevorstehende Abbuchung dann auch tatsächlich auf seinem Konto zu belasten. Den Rest erledigen dann die Banken in gewohnter Art und Weise, und das unabhängig davon, ob der Verbraucher, ob das Unternehmen, ob die beteiligten Banken in Deutschland oder in verschiedenen Ländern angesiedelt sind."
3. Müssen bei der SEPA-Lastschrift dann eigentlich ähnlich wie bei der herkömmlichen Lastschrift auch ganz normal Kontonummer und Bankleitzahl eingetragen werden? O-Ton-Antwort 3 (26 Sek.): "Der Kunde muss in diesem Fall das internationale Pendant für Kontonummer und Bankleitzahl verwenden. Das sind IBAN und BIC. Die entnimmt er dann zum Beispiel der Rechnung oder dem Vordruck des Unternehmens. Außerdem ist das Mandat noch durch eine Referenznummer gekennzeichnet, und bei Belastung erkennt er durch diese Referenznummer, dass es sich genau auf diese Unterschrift bezieht, die er geleistet hat."
4. Und damit kann der Kunde dann Einzugsermächtigungen nicht nur in Deutschland sondern auch europaweit erteilen? O-Ton-Antwort 4 (26 Sek.): "Das ist natürlich zunächst der Vorteil, dass diese Lastschrift nicht nur in Deutschland funktioniert, sondern überall in SEPA, in Europa, und das nach einheitlichen Vorgaben. Der Kunde kann dann zum Beispiel die Stromrechnung des Ferienhauses in Dänemark problemlos mit der SEPA-Lastschrift bezahlen, und damit auch zum Beispiel Strafzettel für zu schnelles Fahren auf der Autobahn in Österreich begleichen."
5. Was passiert denn mit Einzugsermächtigungen, die der Kunde schon erteilt hat, werden die dann automatisch in SEPA-Lastschriften umgewandelt oder muss der Kunde die noch mal einzeln als SEPA-Lastschrift ausfüllen? O-Ton-Antwort 5 (44 Sek.): "Aufgrund der rechtlichen Unterschiede kann man Einzugsermächtigungen nicht einfach umdeuten in das Mandat für die SEPA-Lastschrift. Hier ist also tatsächlich eine Neuerteilung des SEPA-Mandates erforderlich, auch für bestehende Vertragsbeziehungen zum Beispiel mit Ihrer Versicherung. Das ist natürlich wirtschaftlich nicht umsetzbar. Das ist viel zu kostenträchtig, deshalb präferieren wir eine durch den Gesetzgeber gestützte Lösung, die dann rechtssicher eine Umdeutung der schon vorliegenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate ermöglicht. Andernfalls würde sich eben die SEPA-Lastschrift nur im Neukundengeschäft nach und nach etablieren, und das kann dann natürlich mehr als ein Jahrzehnt tatsächlich dauern."
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Originaltext: Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42234 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42234.rss2
Pressekontakt: RA Dr. Stephan Rabe Pressesprecher
Telefon: (0 30) 81 92 - 1 60 Mobil: (01 70) 24 76 702 E-Mail: stephan.rabe@voeb.de
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