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Deutsche BKK hilft Versicherten Arzneimittelkosten sparen

Geschrieben am 06-07-2006

Wolfsburg (ots) -

Als Folge des Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes
(AVWG) gibt es seit 1. Juli 2006 eine Reihe von Arzneimitteln,
derzeit rund 2100, die auf Grund ihres günstigen Preises von den
Zuzahlungsregelungen befreit worden sind. Somit können die Patienten
Geld sparen, wenn Sie sich für diese befreiten Arzneimittel
entscheiden. Um diesen Vorteil auch nutzen zu können, schreibt die
Deutsche BKK ihre Versicherten gezielt an und zeigt Ihnen die
Medikamente auf, bei denen die Zuzahlungen entfallen.

Die Deutsche BKK sieht für ihre Versicherten beim derzeitigen
Stand der als zuzahlungsfrei identifizierten Arzneimittel ein
Einsparvolumen von rund 800.000 Euro. Dabei handelt es sich bei rund
280.000 Euro um Medikamente, die ab sofort von den Zuzahlungen
befreit sind und bei rund 520.000 Euro um Arzneimittel, bei denen ein
Produktwechsel die Zuzahlung einsparen würde. Insgesamt hätten bei
der Deutschen BKK momentan ca. 45.000 Versicherte die Chance von den
neuen Zuzahlungsregelungen zu profitieren. Diese Versicherten werden
in den nächsten Tagen angeschrieben und individuell auf ihren Vorteil
hingewiesen. Gleichwertige verfügbare Medikamente, die zuzahlungsfrei
sind, werden dabei den Versicherten zur Kenntnis gebracht. Der
Patient kann dann für sich entscheiden, ob er mit seinem Arzt spricht
und das Produkt wechselt, oder ob er bei seinem derzeitigen Produkt
bleibt.

Die Deutsche BKK betrachtet es als selbstverständlichen Service,
zur Kostenminderung ihrer Versicherten beizutragen, auch wenn die
Preisvorteile der Präparate nicht so groß sind wie der
Zuzahlungsanteil, den die Deutsche BKK dadurch verliert. Unsere
Kunden haben Vorrang und sollen die Vorteile des AVWG nutzen können.
Zudem verspricht sich die Deutsche BKK als Resultat aus dem
Informationsbrief einen bewussteren Umgang der Versicherten mit den
Arzneimittelpreisen. " Viele Patienten wissen einfach nicht, dass es
auch gleichwertige günstigere Präparate zu dem ihnen verordneten
Medikament gibt, diese Wissenslücke wollen wir schließen", erläutert
Andreas Manthey, Leiter Apotheken im Versorgungsmanagement der
Deutschen BKK. "Wir erhoffen uns langfristig einen selbstbewussten
Patienten, der sowohl bei seinem Arzt nachfragt, ob dieser ein
Medikament verordnen kann, dass unterhalb der Zuzahlungspflicht
liegt, als auch seinen Apotheker bittet, ihm zuzahlungsfreie
Arzneimittel aufzuzeigen, falls diese das nicht schon von sich aus
tun," so Manthey weiter. Das Preisbewusstsein der Kunden erhöhe den
Wettbewerb und senke langfristig die Preise, diese Regel gelte nicht
nur bei Konsumgütern, sondern auch bei Medikamenten, ist sich der
Apotheker der Deutschen BKK sicher.

Das Besondere am Service der Kasse ist, dass sie nicht nur auf
befreite Medikamente hinweist , sondern vor allem die Patienten
anschreibt, die derzeit nicht befreite Medikamente erhalten, um ihnen
die Alternativen aufzuzeigen. Wichtig ist Manthey dabei, dass es
reine Serviceinformationen sind. Die Deutsche BKK will weder in die
Therapiefreiheit der Ärzte noch in das Selbstbestimmungsrecht der
Patienten eingreifen.

Natürlich können alle Versicherten von den
Informationsmöglichkeiten über zuzahlungsfreie Medikamente
profitieren. Die Krankenkasse verfügt über eine Software, die es
jedem Mitarbeiter im Kundenservice ermöglicht, bei einer
Kundenanfrage direkt zu prüfen, ob es zuzahlungsfreie Alternativen
zum verordneten Präparat gibt. Bei Bedarf erhalten die Versicherten
diese Auskünfte über die Service-Telefonnummer 0 18 02 18 08 65 oder
persönlich in den Filialen der Krankenkasse.


Originaltext: Deutsche BKK
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50972
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50972.rss2

Pressekontakt:

Sabine Bruns
Deutsche BKK
Tel 05361/183-319
sabine.bruns@deutschebkk.de


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