EANS-Zwischenmitteilung: COMPUTERLINKS AG / Zwischenmitteilung
Geschrieben am 15-05-2009 |
-------------------------------------------------------------------------------- Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
15.05.2009
Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG innerhalb des 1. Halbjahres des Geschäftsjahres 2009
Die COMPUTERLINKS AG, München, stellt folgende Informationen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zur Veröffentlichung dieser Zwischenmitteilung zur Verfügung:
Informationen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage: Die COMPUTERLINKS AG hat im ersten Quartal 2009 einen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal erhöhten Umsatz erzielt.
Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise machen sich jedoch insbesondere in Form eines anhaltenden Preisdrucks auf der Absatzseite bemerkbar, welcher sich in reduzierten Margen wiederspiegelt. Eine leicht verbesserte Kostenstruktur konnte diesen Effekt nur teilweise kompensieren, so dass das Ergebnis unterhalb des vergleichbaren Vorjahresquartals liegt.
Die Finanz- und Vermögenslage ist weiterhin solide. Gegenüber dem 31. Dezember 2008 haben sich im Wesentlichen die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduziert.
Sonstige Ereignisse: Auf Grundlage des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung der COMPUTERLINKS AG vom 18. Dezember 2008 betreffend die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Berichtszeitraum folgende Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden: Dr. Annette Link, Peter Hammett und Hans-Peter Lindlbauer.
Am 30. April 2009 hat der Vorstand der COMPUTERLINKS AG den Antrag auf das reguläre Delisting der COMPUTERLINKS-Aktien bei der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt und rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung der COMPUTERLINKS- Aktien zum regulierten Markt in den nächsten Monaten wirksam wird. Zuvor hatte das Landgericht München I im Freigabeverfahren nach § 246a AktG festgestellt, dass die von Minderheitsaktionären erhobenen Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Dezember 2008 zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH einer Eintragung des Vertrags in das Handelsregister aufgrund offensichtlicher Unbegründetheit der Klagen nicht entgegenstehen; die gegen den Zustimmungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und die gegen den Hauptversammlungsbeschluss zum regulären Delisting erhobenen Klagen sind nahezu inhaltsgleich.
Ausblick: Der Geschäftsverlauf der COMPUTERLINKS AG ist heute aufgrund der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht hinreichend prognostizierbar. Traditionell folgen dem stärkeren ersten Quartal weniger starke Umsatzeingänge in den beiden folgenden "Sommerquartalen" . Diese Erfahrung wird durch die gegenwärtigen Wirtschaftsaussichten möglicherweise noch verstärkt.
Die COMPUTERLINKS AG ist daher bestrebt, die weltweite wirtschaftliche Entwicklung genauestens zu verfolgen, um auf veränderte Rahmenbedingungen schnellstmöglich reagieren zu können.
Weitere Informationen:
|COMPUTERLINKS AG |Daniela Drygalla - Investor Relations |Stefan-George-Ring 23 |D-81929 München |Tel.: +49 (0) 89 930 99-227 |Fax: +49 (0) 89 930 99-200 |E-Mail: Investor-Relations@COMPUTERLINKS.de |Internet:www.COMPUTERLINKS.de
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: COMPUTERLINKS AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Branche: Informationstechnik ISIN: DE0005448807 WKN: 544880 Index: CDAX, Technologie All Share Börsen: Berlin / Freiverkehr Hamburg / Freiverkehr Stuttgart / Freiverkehr Düsseldorf / Freiverkehr Hannover / Freiverkehr München / Freiverkehr Frankfurt / Geregelter Markt/General Standard
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