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ots.Audio: In der Fremde arbeiten - in der Heimat Rente genießen

Geschrieben am 19-05-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Manchmal führt einen das Leben auf ungewöhnliche Wege. Immer mehr
Menschen arbeiten zum Beispiel im Ausland, sei es aus Abenteuerlust,
wegen der Karriere oder auch, weil sie nur dort überhaupt einen
Arbeitsplatz gefunden haben. Auch in Deutschland arbeiten viele
Ausländer. Oft kehren sie als Rentner wieder zurück in die Heimat. In
der Regel ist das kein Problem, sagt Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton 46 sec.
"Ist das Heimatland ein Mitgliedstaat der EU oder ein Staat, mit dem
die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat,
werden zur Erfüllung des grundsätzlichen Anspruchs auf eine Rente,
das sind Wartezeiten oder auch sonstige versicherungsrechtliche
Voraussetzungen, sowohl die Versicherungszeiten im Heimatland, als
auch die in Deutschland zusammengerechnet. Dabei zählen doppelt
belegte Zeiträume nur einmal. Die einzelnen Länder zahlen dann eine
Rente nach ihren nationalen Vorschriften. Das heißt, die Rentenhöhe
richtet sich grundsätzlich nur nach den erworbenen Ansprüchen in
jedem einzelnen Land. Sie wird nach den dort geltenden Bestimmungen
errechnet."

Anders verhält es sich, wenn es mit dem Heimatland des Rentners
kein Abkommen gibt:

O-Ton 21 sec.
"Wenn es kein Land der EU ist und kein Abkommen existiert, liegt der
Fall anders:
Deutsche Versicherungszeiten werden in der Regel im Heimatland nicht
berücksichtigt, aber die Beiträge des Heimatlandes auch nicht bei der
deutschen Rente. Ein Rentenanspruch in Deutschland kann dann nur
allein aus den deutschen Zeiten entstehen."

Wer in Deutschland und einem anderen Land gearbeitet hat, das
entweder zur EU gehört oder Abkommenstaat ist, muss dafür nur einen
Rentenantrag stellen. Unabhängig davon in welchem Land der Antrag
gestellt wird, hat der jeweilige Rentenversicherungsträger die
beteiligte Rentenzahlstelle eines anderen Staates umgehend zu
unterrichten.

O-Ton 25 sec.
"Wichtig ist, dass bei der Antragstellung genaue Angaben über alle
Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland und ggf. im Ausland gemacht
und auch vorhandene Nachweise, zum Beispiel Versicherungsbücher,
Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise, für die
ausländischen Beitragszeiten entsprechende Rentenbücher,
Beitragsbescheinigungen, Gehaltszettel, mit eingereicht werden."

Wer in sein Heimatland zurückkehren möchte und Fragen hat, kann
sich an seinen Rentenversicherungsträger wenden:

O-Ton 70 sec.
"Erste Anlaufstelle sollte stets der zuständige
Rentenversicherungsträger sein.
Für ausländische Mitbürger bietet die Deutsche Rentenversicherung
zudem einen besonderen Service:
Erstens finden Ausländer die wesentlichen Fragen zum Rentenrecht
unter www.deutsche-rentenversicherung.de in acht Sprachen
beantwortet. Zweitens bieten wir eine umfangreiche internationale
Broschürenreihe an, die für jedes Land, mit dem wir rentenrechtlich
zu tun haben eine spezielle Broschüre - auch in der entsprechenden
Landessprache bereithält.
Drittens werden im Rahmen von Internationalen Sprechtagen in
verschiedenen unserer bundesweit vertretenen Auskunfts- und
Beratungsstellen regelmäßig persönliche Beratungen auch mit
Dolmetschern angeboten. Fachleute der Deutschen Rentenversicherung
und der ausländischen Versicherungsträger beantworten vor Ort
kompetent und kostenfrei Ihre Fragen zum nationalen und
internationalen Rentenrecht. Diese Sprechtage finden zunehmend auch
in vielen Orten im Ausland statt."

Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung beraten kostenlos
und persönlich in allen Auskunfts- und Beratungsstellen in ganz
Deutschland. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de
finden Sie Termine und Orte. Informationen erhalten Sie aber auch am
kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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