Versicherungsschutz im Ehrenamt / Gesetzliche Unfallversicherung VBG informiert über Unfallschutz für ehrenamtlich Engagierte
Geschrieben am 20-05-2009 |
Hamburg (ots) - Egal ob freiwilliger Feuerwehrmann oder Messdienerin - Menschen, die sich ehrenamtlich für Rettungsunternehmen, in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen oder in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften engagieren und sich bei ihrer Tätigkeit verletzten, sind gesetzlich unfallversichert - so auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auf dem evangelischen Kirchentag vom 20. bis 24. Mai in Bremen. Viele Engagierte sind aber noch nicht ausreichend über den eigenen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls informiert, darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG hin. Allgemein gilt: Wer im Auftrag des Vereins für den er sich engagiert tätig ist, ist schon bei wenigen Stunden Hilfe im Jahr versichert. Ausnahme: Vorstandsmitglieder von Vereinen sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Vereine, wie zum Beispiel Sportvereine, ehrenamtlich Engagierte in politischen Parteien und Gremien von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen - auch diese sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert, können sich aber freiwillig bei der VBG versichern. Der Beitrag beträgt pro Ehrenamt 2,73 Euro pro Person pro Jahr. "Wer sich zum Beispiel in einem Sportverein ehrenamtlich engagiert, sollte sich beim Verein erkundigen, ob er unfallversichert ist" empfiehlt Manuela Gnauck-Stuwe, Ehrenamtsexpertin bei der VBG. Wenn dies nicht der Fall ist, können sich gewählte Ehrenamtsträger auch direkt bei der Unfallversicherung anmelden.
Die Vorteile einer gesetzlichen Unfallversicherung liegen auf der Hand: Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher. Die VBG sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Außerdem sichert die VBG den Lebensunterhalt während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigt eine bleibende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch Rente.
Weitere Informationen:
Informationen zum Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung VBG erhalten Interessierte auf der Website www.vbg.de/ehrenamt, per E-Mail ehrenamt@vbg.de oder telefonisch unter 040-5146-1970.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit knapp 30 Mio. Versicherungsverhältnissen in der Bundesrepublik. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den knapp 590.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Gewerbezweigen, wie z.B. Banken und Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine.
Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de
Originaltext: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16868 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16868.rss2
Pressekontakt: VBG Daniela Dalhoff PR-Referentin 22281 Hamburg Tel.: 040 5146-2525 Fax: 040 5146-2255 daniela.dalhoff@vbg.de
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