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Absicherung in der Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Geschrieben am 25-05-2009

Berlin (ots) - Auch während der Zeit einer Arbeitslosigkeit werden
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Darauf weist
die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Für die Empfänger von Arbeitslosengeld I zahlt die Bundesagentur
für Arbeit 80 Prozent der bisher gezahlten
Rentenversicherungsbeiträge. Diese Beiträge werden dem Rentenkonto
des Versicherten gutgeschrieben. Für ein Jahr Arbeitslosigkeit
erwirbt der Durchschnittsverdiener (2009: 30.879 Euro
Jahresverdienst) derzeit einen monatlichen Rentenanspruch von rund
21,25 Euro in den alten Bundesländern und 18,67 Euro in den neuen
Bundesländern. Bei vollem Verdienst wären es zum Vergleich 26,56 Euro
in den alten Bundesländern und 23,34 Euro in den neuen Bundesländern.
Arbeitslosengeld I kann für höchstens 24 Monate gezahlt werden.

Bei längerer Arbeitslosigkeit erhalten die Betroffenen
Arbeitslosengeld II. Hierfür wird ein einheitlicher Beitrag von 40,80
Euro je Monat an die Rentenversicherung gezahlt. Die Rente steigt
später für jedes Jahr mit Arbeitslosengeld II nur um 2,17 Euro in den
alten und neuen Bundesländern.

Fragen rund um das Thema "Arbeitslos - was muss ich beachten?"
beantworten die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen
der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon unter
080010004800.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher

Tel. 030 865-89174
Fax 030 865-27379


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