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Volksbank wegen N1 Filmfonds zum Schadensersatz verurteilt / Erneutes Millionen-Risiko für die genossenschaftliche Bankengruppe

Geschrieben am 25-05-2009

Bonn (ots) - Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG ist in einer
wegweisenden, von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann &
Partner Rechtsanwälte, Bonn, erstrittenen Entscheidung rechtskräftig
verurteilt worden, einem Anleger des N1 Filmfonds vollen
Schadensersatz zu leisten und die wertlosen Fondsanteile
zurücknehmen. Der Kläger hatte Fondsbeteiligungen in Höhe von 75.000
EUR gezeichnet. Nach dem Urteil erhält er eine Schadensersatzzahlung
in Höhe von mehr als 108.000,00 EUR (einschließlich entgangener
Eigenkapitalverzinsung). Die Bank hat zudem sämtliche
Verfahrenskosten zu tragen. Dies hatte bereits das Landgericht Bonn
mit Urteil vom 26.02.2008 (Az.: 3 O 261/07) entschieden. Das Gericht
hielt die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und
die Anlageberatung der Bank für unzureichend. Dagegen hatte die Bank
Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Köln kündigte jedoch in der
mündlichen Verhandlung im April 2009 die Zurückweisung der Berufung
an, weil die Bank schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe der
ihr für die Anlagevermittlung zufließenden Provisionen hafte.
Daraufhin hat die Bank am 20.05.2009 die Berufung zurückgenommen.

Der Filmfonds wurde im Jahr 2001 als "N1 European Film
Produktions-GmbH & Co. KG" in einem Joint Venture der
Genossenschaftszentralbanken DZ Bank und WGZ sowie der Citibank
aufgelegt und in den Jahren 2001 bis 2003 bundesweit fast
ausschließlich durch die Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben.
Hierbei wurden rund 104 Millionen EUR Eigenkapital eingeworben.

Das nunmehr rechtskräftige Urteil ist nach zahlreichen
Prozessniederlagen anderer Geschädigter das bundesweit erste und
bislang einzige positive Urteil für einen N1-Anleger. Dr. Krämer
erklärt dazu: "Das rechtskräftige Urteil bringt den Durchbruch im
N1-Skandal. Es bedeutet für mehr als 4000 Geschädigte, dass sie von
den vermittelnden Banken Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer
Beteiligung fordern können."

Nach dem am 13.05.2009 von Dr. Krämer erreichten ersten positiven
Urteil gegen die DZ Bank bei den DG-Immobilienfonds (DG 34) hat damit
die genossenschaftliche Bankengruppe wegen des N1 Filmfonds ein
weiteres Haftungsrisiko in dreistelliger Millionenhöhe zu verkraften.

Originaltext: Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67364
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67364.rss2

Pressekontakt:
Dr. Gerd Krämer
Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Poppelsdorfer Allee 114
53115 Bonn
Telefon: (0049) 228/72543-42
Telefax: (0049) 228/72543-40
E-Mail: kraemer@meilicke-hoffmann.de
Internet: www.meilicke-hoffmann.de


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