Volksbank wegen N1 Filmfonds zum Schadensersatz verurteilt / Erneutes Millionen-Risiko für die genossenschaftliche Bankengruppe
Geschrieben am 25-05-2009 |
Bonn (ots) - Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG ist in einer wegweisenden, von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Bonn, erstrittenen Entscheidung rechtskräftig verurteilt worden, einem Anleger des N1 Filmfonds vollen Schadensersatz zu leisten und die wertlosen Fondsanteile zurücknehmen. Der Kläger hatte Fondsbeteiligungen in Höhe von 75.000 EUR gezeichnet. Nach dem Urteil erhält er eine Schadensersatzzahlung in Höhe von mehr als 108.000,00 EUR (einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung). Die Bank hat zudem sämtliche Verfahrenskosten zu tragen. Dies hatte bereits das Landgericht Bonn mit Urteil vom 26.02.2008 (Az.: 3 O 261/07) entschieden. Das Gericht hielt die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank für unzureichend. Dagegen hatte die Bank Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Köln kündigte jedoch in der mündlichen Verhandlung im April 2009 die Zurückweisung der Berufung an, weil die Bank schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe der ihr für die Anlagevermittlung zufließenden Provisionen hafte. Daraufhin hat die Bank am 20.05.2009 die Berufung zurückgenommen.
Der Filmfonds wurde im Jahr 2001 als "N1 European Film Produktions-GmbH & Co. KG" in einem Joint Venture der Genossenschaftszentralbanken DZ Bank und WGZ sowie der Citibank aufgelegt und in den Jahren 2001 bis 2003 bundesweit fast ausschließlich durch die Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. Hierbei wurden rund 104 Millionen EUR Eigenkapital eingeworben.
Das nunmehr rechtskräftige Urteil ist nach zahlreichen Prozessniederlagen anderer Geschädigter das bundesweit erste und bislang einzige positive Urteil für einen N1-Anleger. Dr. Krämer erklärt dazu: "Das rechtskräftige Urteil bringt den Durchbruch im N1-Skandal. Es bedeutet für mehr als 4000 Geschädigte, dass sie von den vermittelnden Banken Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligung fordern können."
Nach dem am 13.05.2009 von Dr. Krämer erreichten ersten positiven Urteil gegen die DZ Bank bei den DG-Immobilienfonds (DG 34) hat damit die genossenschaftliche Bankengruppe wegen des N1 Filmfonds ein weiteres Haftungsrisiko in dreistelliger Millionenhöhe zu verkraften.
Originaltext: Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67364 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67364.rss2
Pressekontakt: Dr. Gerd Krämer Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Poppelsdorfer Allee 114 53115 Bonn Telefon: (0049) 228/72543-42 Telefax: (0049) 228/72543-40 E-Mail: kraemer@meilicke-hoffmann.de Internet: www.meilicke-hoffmann.de
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