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iX über die Grauzonen in der Mitarbeiterüberwachung / Arbeitnehmerdaten ungenügend geschützt

Geschrieben am 27-05-2009

Hannover (ots) - Die Datenskandale bei Lidl oder der Deutschen
Bahn haben zu einem immensen Imageschaden geführt. Juristische
Konsequenzen gibt es jedoch kaum. Denn das Bundesdatenschutzgesetz
regelt Mitarbeiterüberwachung nur unzureichend, bemängelt das
IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 06/09.

Was Unternehmen in puncto Mitarbeiterüberwachung dürfen und was
nicht, lässt sich nicht immer einfach beantworten. So ist zwar in §
28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt, dass ein
Unternehmer bei ihm vorhandene Daten zur Wahrung seiner berechtigten
Interessen nutzen darf, wenn keine schutzwürdigen Interessen der
Mitarbeiter überwiegen. Doch wo genau die Grenze zwischen zulässiger
und unzulässiger Verarbeitung von personenbezogenen Daten verläuft,
wird nicht geklärt und bleibt Auslegungssache der Richter.

Orientiert man sich an den Urteilen und Regelungen für die
Telefonüberwachung, dürften beispielsweise Unternehmen, die ihren
Mitarbeitern privaten Mailverkehr untersagt haben, nur
stichprobenartig die Einhaltung dieses Verbots kontrollieren.
Hingegen bewegt sich die systematische Durchforstung Hunderttausender
E-Mails der eigenen Mitarbeiter ganz sicher am Rande des Zulässigen,
wenn nicht sogar im Bereich des Rechtswidrigen. Noch deutlicher im
roten Bereich befinden sich Arbeitgeber, die systematisch die
Krankendaten ihrer Mitarbeiter protokollieren und auswerten. Unter
welchen Voraussetzungen sogenannte Schnüffelsoftware eingesetzt
werden darf, wird derzeit verhandelt. Der US-Konzern Honeywell hatte
Programme auf zehntausend Bürorechnern installiert, die in der Lage
waren, unbemerkt die komplette Festplatte zu kopieren, E-Mails zu
scannen und Internetverbindungen zu protokollieren.

Bis der Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich neu geregelt ist,
müssen Arbeitgeber mit den alten Regelungen vorlieb nehmen - was
nicht zwingend schlechter sein muss, denn in juristischen Grauzonen
lässt sich gelegentlich besser argumentieren. Angesichts der Skandale
dürfte dennoch etwas Zurückhaltung angesagt sein, will man sein
Unternehmen nicht in den Schlagzeilen wiederfinden.

Titelbild iX
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ix/09/ix062009.jpg

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