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Gesetzliche Unfallversicherung: Handverletzungen häufigste Folge von Arbeitsunfällen

Geschrieben am 27-05-2009

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Mehr als ein Drittel aller Unfälle am Arbeitsplatz führen zu einer
Handverletzung. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) hin. Fast die Hälfte aller Handverletzungen
sind sogenannte oberflächliche Zerreißungen. Dazu zählen Biss-,
Platz-, Riss-, Schnitt-, Stich- und Quetschwunden. Besonders
problematisch sind Unfälle, die tiefere Verletzungen verursachen.
Wenn der Verdacht besteht, dass Sehnen oder Nerven verletzt wurden,
sollte unbedingt eine handchirurgische Einrichtung aufgesucht werden.

Vorbeugen - Arbeitsschutz konsequent beachten

Unfallursache Nummer 1 ist menschliches Versagen. Was viele nicht
wissen: Neben Zeitdruck, Ablenkungen und falscher Handhabung von
Arbeitsgeräten kann auch Routine zu Unfällen führen. Daher sollten
Beschäftigte auch bei ständig wiederkehrenden Tätigkeiten volle
Aufmerksamkeit auf die verschiedenen Arbeitsgänge legen. Integrierte
Arbeitsschutzvorrichtungen an Maschinen dürfen auf keinen Fall
abgebaut werden. "Ein Großteil der Unfälle wird durch
vernachlässigten Arbeitsschutz ermöglicht", sagt Thomas Kolbinger,
Leiter der Abteilung Sicherheit bei der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung. "Würde der Arbeitsschutz konsequent beachtet,
hätten wir deutlich weniger Unfälle."

Versorgen - umsichtiges Verhalten kann Verletzungsfolgen mindern

Wenn ein Unfall geschieht, kann schnelles Handeln und umsichtiges
Verhalten die Verletzungsfolgen deutlich mindern. An den Händen
liegen viele wichtige Nerven, Blutgefäße und Sehnen sehr nahe
beieinander. Selbst schmale Stichkanäle, die von außen harmlos
wirken, können daher erheblichen Schaden anrichten. Die Folgen können
Gefühlsstörungen, Lähmungen und Bewegungseinschränkungen sein. Mit
dem schnellen Notruf zur Alarmierung des Rettungsdienstes wird die
Rettungskette in Gang gesetzt, die zunächst eine Erstversorgung
vorsieht. Die oft auftretende massive Blutung aus der Wunde sollte
nach der Wunddesinfektion mit einem Druckverband versorgt werden. Das
sogenannte "Unterbinden" oder "Abbinden" des Armes ist in der Regel
weder notwendig noch sinnvoll. Wenn Gliedmaßen abgetrennt worden
sind, sollten sie in einem Plastikbeutel verschlossen aufbewahrt und
kühl und trocken gehalten werden, zum Beispiel in einem zweiten
Beutel mit Wasser und einigen Eiswürfeln. "Die Amputate dürfen
keinesfalls in Wasser schwimmen oder Kontakt mit dem Eis haben",
erklärt Dr. Richarda Böttcher, Oberärztin der Abteilung für Hand-,
Replantations- und Mikrochirurgie am Berufsgenossenschaftlichen
Unfallkrankenhaus Berlin (ukb). "So kann der abgetrennte Körperteil
unter Umständen chirurgisch rekonstruiert werden. Das ist aber leider
nicht in jedem Fall möglich, sondern abhängig von der Art der
Verletzung beziehungsweise vom Zustand des Amputats." Bei tiefen
Wunden sollte der Betroffene in jedem Fall einer handchirurgischen
Einrichtung zugeführt werden. Bei weniger schweren Verletzungen
sollte nach Unfällen am Arbeitsplatz zumindest ein D-Arzt
eingeschaltet werden, denn auch scheinbar leichte Verletzungen können
schwere Folgen nach sich ziehen.

Weitere Informationen

- Die Landesverbände der DGUV bieten eine Suchmaschine für D-Ärzte
an: http://www.dguv.de/landesverbaende/de/datenbank/index.jsp

- Auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für
Handchirurgie (DGH) gibt es eine Suchfunktion für
handchirurgische Einrichtungen:
http://www.dg-h.de/KlinikenSuche.aspx

Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65320.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de


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