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OLG Frankfurt verurteilt DZ Bank wegen eines weiteren DG Immobilienfonds

Geschrieben am 28-05-2009

Bonn (ots) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 27.05.2009 die
DZ Bank und die DG Anlage Gesellschaft in mehreren, von Rechtsanwalt
Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Bonn,
erstrittenen Entscheidungen erstmals wegen ihres geschlossenen
Immobilienfonds DG 35 zu Schadensersatzzahlungen und Rückabwicklung
der Beteiligungen verurteilt (Az.: 23 U 69/07; 23 U 163/07). Die
Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.

Die Urteile setzen die am 13.05.2009 eingeleitete prozessuale
Niederlage der Bank (ebenfalls OLG Frankfurt, betreffend den DG 34)
bei ihren geschlossenen Immobilienfonds fort. Das Oberlandesgericht
hat die unzureichende und intransparente Darstellung der Nebenkosten
("Weichkosten") gerügt. Außerdem seien beim DG 35 die Prospektangaben
über eine Mietgarantiebürgschaft unzutreffend, da sich aus ihnen
nicht ergebe, dass die Bürgschaft nicht nur Ansprüche aufgrund der
Mietgarantie absicherte. Über beides hätten die DZ Bank und die DG
Anlage aufklären müssen.

Der die Kläger vertretende Rechtsanwalt Gerd Krämer erklärt dazu:
"Die Urteile bringen den Durchbruch auch beim DG 35. Sie bedeuten wie
beim DG 34 für Tausende von Geschädigten, dass sie mit guten
Erfolgsaussichten von der DZ Bank und der DG Anlage Schadensersatz
und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen fordern können. Da die
unzutreffenden Angaben über die Mietgarantiebürgschaft erst kürzlich
von uns recherchiert wurden, greift der Verjährungseinwand der
Beklagten nicht."

In zwei weiteren Urteilen hat das Oberlandesgericht die Ansprüche
von Anlegern des DG 32 zurückgewiesen, hierbei jedoch die Revision
zum BGH zugelassen, unter anderem wegen einer im Einzelnen nicht
offen gelegten Zahlung in Millionenhöhe an die Generalmieterin einer
der Fondsimmobilien. Bei dieser handelte es sich um eine dem
DG-Konzern zugehörige Gesellschaft. Die Kanzlei Meilicke Hoffmann &
Partner beabsichtigt daher, bzgl. des DG 32 Revision beim BGH
einzulegen.

Originaltext: Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67364
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67364.rss2

Pressekontakt:
Dr. Gerd Krämer
Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Poppelsdorfer Allee 114
53115 Bonn
Telefon: (0049) 228/72543-42
Telefax: (0049) 228/72543-40
E-Mail: kraemer@meilicke-hoffmann.de
Internet: www.meilicke-hoffmann.de


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