EANS-Adhoc: WIENER PRIVATBANK SE / BESCHLÜSSE DER 25. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Geschrieben am 28-05-2009 |
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28.05.2009
WIENER PRIVATBANK: BESCHLÜSSE DER 25. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wien, 28. Mai 2009. In der 25. ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE am 28. Mai 2009 wurde gemäß dem Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführenden Direktoriums beschlossen, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2008 auf neue Rechnung vorzutragen.
Es erfolgte die Entlastung aller Mitglieder des Geschäftsführenden Direktoriums sowie des Verwaltungsrates für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2008. Die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2008 wurde gemäß dem vorliegenden Antrag beschlossen.
Bei den Wahlen in den Verwaltungsrat wurde DDr. Christian Schopper, selbstständiger Unternehmensberater und Lektor für Corporate Finance an den Universitäten Wien und Graz, neu in den Verwaltungsrat gewählt. Der Verwaltungsrat der Wiener Privatbank SE besteht damit aus Mag. Franz Zwickl (Vorsitzender), Dr. Thomas Prader (Stellvertreter), Mag. Friedrich Kadrnoska, Günter Kerbler und DDr. Christian Schopper. Für das Geschäftsjahr 2010 wurde die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zum Abschluss- bzw. Bankenprüfer bestellt.
Die 25. ordentliche Hauptversammlung erteilte dem Verwaltungsrat gemäß § 23 Absatz 4 BWG die Ermächtigung, innerhalb von 5 Jahren ab Beschlussfassung, Partizipationskapital im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 33.486.187,06 in einer oder mehreren Tranchen unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre zu begeben.
Weiters wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, innerhalb von 5 Jahren ab Beschlussfassung Anleihen oder obligationäre Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 33.486.000,- auszugeben. Die Schuldverschreibungen und Genussscheine können nachrangig und gewinnabhängig im Sinne von § 174 Aktiengesetz ausgestaltet und in mehreren Tranchen begeben werden.
Darüber hinaus wurde eine Änderung der Satzung in § 10 beschlossen, wodurch die Aufnahme von Tätigkeiten im Sinne von § 79 AktG durch Verwaltungsratsmitglieder mit Einwilligung des BWG-Ausschusses gemäß § 17 Absatz 5 der Satzung ermöglicht wird.
Zu allen Tagesordnungspunkten wurden Beschlüsse gemäß den vorliegenden Anträgen gefasst.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Wiener Privatbank SE Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Wiener Privatbank SE
MMag. Dr. Helmut Hardt, Geschäftsführender Direktor - helmut.hardt@wienerprivatbank.com
Mag. Sascha Herczegh, Geschäftsführender Direktor - sascha.herczegh@wienerprivatbank.com
T +43 1 534 31-0, F -710
www.wienerprivatbank.com
Hochegger|Financials
Mag. (FH) Roland Mayrl - r.mayrl@hochegger.com
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