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Rheinische Post: Unbegreiflich

Geschrieben am 28-05-2009

Düsseldorf (ots) - von Ulli Tückmantel

Das Landgericht Mönchengladbach hat gestern im Namen des Volkes
eines jener Urteile gesprochen, die dem offenkundigen Willen der
Bevölkerung nicht nur widersprechen, sondern keinem normalen Bürger
begreiflich zu machen sind. Da erklärt ein mehrfacher Vergewaltiger
und Kinderschänder nach neuneinhalb Jahren Gefängnis, nur die
Gefängnismauern hätten ihn zuletzt davon abgehalten, immer brutaler
werdende Gewaltfantasien auszuleben. Das hätte es dem Gericht
eigentlich leicht gemacht, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine
anschließende Sicherungsverwahrung zu folgen. Statt der
Selbsteinschätzung des Täters folgte das Gericht einem Psychologen
und einem Therapeuten, die eine positive Entwicklung und
Therapieerfolge bei dem Mann erkennen wollen. Ähnlich wie im Fall des
Wiederholungstäters Karl D., der in Heinsberg seit drei Monaten rund
um die Uhr bewacht wird, befand das Gericht das bloße Weiterbestehen
der Gefährlichkeit des Täters als nicht ausreichend. Es wird nun also
irgendwo in Deutschland einen weiteren Ort geben, an dem der Schutz
der Nachbarn auf die örtliche Polizei abgewälzt wird. So geht es
nicht weiter. Am Zug ist der Gesetzgeber, der die Rechtslage endlich
den realen Gefahren anpassen muss.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304


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