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Babypause - klug genutzt Den Job nicht aus den Augen lassen!

Geschrieben am 10-07-2006

Hamburg (ots) - Ob ein Jahr Elternzeit oder drei: Wer hinterher in
seinen Job zurückwill, sollte vorher nicht komplett abtauchen. Die
besten Tipps, wie's klappt, Kontakt zu halten, verrät die
Frauenzeitschrift FÜR SIE in ihrer aktuellen Ausgabe vom 11. Juli
2006.

Erst einmal Entwarnung: Bevor das Kind da ist, müssen Sie sich
nicht verbindlich entscheiden, ob und wann Sie dem Unternehmen wieder
zur Verfügung stehen werden. Eine tendenzielle Einschätzung reicht
aus. Planen Sie, die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz zu
nehmen, müssen Sie spätestens zwei Wochen nach der Geburt schriftlich
und bindend mitteilen, wie Sie die ersten zwei Jahre gestalten
möchten. Der Antrag für das dritte, flexible Jahr muss eingereicht
werden, bevor das dritte Lebensjahr Ihres Kindes vollendet ist.

Wer zurückwill, sollte nach zwei, drei Monaten Auszeit Kontakt zur
Firma aufnehmen. "Sprechen Sie eine Kollegin oder den Vorgesetzten
direkt darauf an, in welcher Form und welchem Rhythmus Sie sich nach
Neuigkeiten erkundigen dürfen", so Öttl in FÜR SIE. Vielleicht können
Sie auch in Urlaubszeiten oder wenn Not am Mann ist mal einspringen.
Auch während der Elternzeit nach einem festen Modell oder
projektweise von zu Hause aus zu arbeiten hat nicht nur finanzielle
Vorteile. Es ist ideal, um präsent zu bleiben. Und den Arbeitgeber
entlastet es.

Was viele nicht wissen: "Wenn es die betriebliche Organisation
nicht erheblich stört oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen,
haben Sie einen Anspruch auf 15 bis maximal 30 Wochenstunden
Teilzeitarbeit während der Elternzeit - vorausgesetzt, das
Unternehmen hat mehr als 15 Mitarbeiter und Sie waren mindestens
sechs Monate dort angestellt", so Julia Mundt, Anwältin für
Familienrecht in Hamburg.

Diese Meldung ist unter Quellenangabe FÜR SIE zur Veröffentlichung
frei.

ots Originaltext: FÜR SIE

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Kerstin Bode
Redaktion FÜR SIE
Ressortleiterin Report
Tel.: 040/2717-3517
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Originaltext: FÜR SIE
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