Europawahl 2009: Wahlrecht nur einmal ausüben
Geschrieben am 04-06-2009 |
Wiesbaden (ots) - Gleiches Wahlrecht für alle - das kennzeichnet die moderne Demokratie. Der Bundeswahlleiter weist deshalb darauf hin, dass bei der Europawahl 2009 jede und jeder Wahlberechtigte seine Stimme nur einmal abgeben kann. Das gilt auch dann, wenn ein Wahlberechtigter mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten haben sollte. Dies kann ausnahmsweise vorkommen, wenn Wahlberechtigte fälschlicherweise in Melderegistern verschiedener Gemeinden geführt werden.
Zur Wahrung der demokratischen Gleichheit gibt es strafrechtliche Sicherungen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, muss nach § 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Auch der Versuch einer solchen Tat ist strafbar. Danach würde sich strafbar machen, wer bei der Europawahl mehrfach wählt.
Weitere Auskünfte gibt: Karina Schorn, Telefon: 0611/ 75-2317, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
Originaltext: Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
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