Testkäufe Jugendlicher zur Alkoholprävention zulassen! - DStGB appelliert an Teilnehmer der Innenministerkonferenz
Geschrieben am 04-06-2009 |
Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) unterstützt den auf der Innenministerkonferenz diskutierten Einsatz von jugendlichen Testkäufern und fordert diejenigen Länder, die das Instrument noch ablehnen, zum Überdenken ihrer Position auf. "Die Kritiker dieser Maßnahme übersehen, dass sich Testkäufe ohne jegliche Gefährdung der jugendlichen Alkohol-Testkäufer durchführen lassen. Eine Studie aus der Schweiz unterstreicht eindrucksvoll die präventive Wirkung von Alkohol-Testkäufen: Während im Jahr 2000 bei den Alkohol-Testkäufen in der Schweiz noch 83,5 Prozent der Jugendlichen erfolgreich waren, erhielten 2007 nur noch 27,7 Prozent alkoholische Getränke. Das zeigt: Testkäufe halten Ladenbesitzer davon ab, Alkohol an Minderjährige abzugeben. Somit sind Testkäufe die logische Konsequenz, wenn es gilt, zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol die Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes zu verstärken", betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Der DStGB beobachtet seit langem mit Sorge Alkoholkonsum von Jugendlichen. Insbesondere der exzessive Alkoholkonsum steigt - wie auch die Zahlen der Krankenhauseinweisungen belegen - weiter an. Die Folgeschäden sind enorm: dies reicht von gesundheitlichen Schäden bei den Jugendlichen bis hin zu alkoholbedingten Gewalttaten oder Trunkenheitsfahrten, die nicht selten zu Todesopfer führen. Der DStGB fordert deshalb seit längerem, den Alkoholmissbrauch wirksam zu bekämpfen.
Für den DStGB sind neben einem Bündel von präventiven Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch auch solche Maßnahmen wichtig, die die Einhaltung des geltenden Jugendschutzrechts effektiver kontrollierbar machen. Eine strikte Beachtung und Überwachung des Jugendschutzes wird es Jugendlichen erschweren, sich Alkohol zu beschaffen.
Den Bedenken der Kritiker, Testkäufe würden die Jugendlichen gefährden, kann durch eine entsprechende Ausgestaltung begegnet werden: Mindestalter 17 Jahre; schriftliche Einwilligung der Eltern; Schulung der Jugendlichen; Begleitung durch einen Beamten in Zivil; sofortige Abgabe des Alkohols nach dem Testkauf; rasche Verwarnung oder Sanktionierung bei Verstößen.
Gefahr für die Jugendlichen bestünde damit nicht. Vielmehr lernen sie ganz plastisch, dass Rechtsverstöße entdeckt und geahndet werden. Ein Lerneffekt, der pädagogisch durchaus erwünscht ist. Man könnte auch daran denken, jugendliche Auszubildende bei öffentlichen Verwaltungen an diesen Erfahrungen teilhaben zu lassen.
Jedenfalls gehört die konsequente Kontrolle des Rechts zu einem effektiven Jugendschutz. "Die Testkäufe sind ein weiterer Schritt zur Stärkung der Sicherheit in den Städten sowie zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs gerade bei Jugendlichen. Will man dem Alkoholmissbrauch wirksam begegnen, ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig", so Landsberg abschließend.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
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Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.: 030/77307-225 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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