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Erneute Beschlagnahmung von Medikamenten für Entwicklungsländer / Frankfurter Zoll darf legalen Warenfluss von Generika nicht behindern

Geschrieben am 05-06-2009

Frankfurt/Main (ots) - Eine Ladung des lebensrettenden
Antibiotikums Amoxicillin wurde am 5.Mai 2009 am Frankfurter
Flughafen vom Zoll beschlagnahmt. Das Medikament aus indischer
Produktion war für die Republik Vanuatu (Pazifik) bestimmt und auf
dem Transit durch Frankfurt.

Mehrere entwicklungspolitische Organisationen verurteilen diese
Maßnahme und fordern eine vollständige Aufklärung der Hintergründe.
Die BUKO Pharma-Kampagne, medico international und Oxfam Deutschland
fordern die Europäische Kommission dazu auf, sicherzustellen, dass
die zeitnahe Versorgung von Entwicklungsländern mit Medikamenten
nicht durch EU-Verordnungen blockiert wird.

Grundlage der Beschlagnahmungen ist eine EU-Verordnung gegen
Fälschungen (Verordnung 1383/2003), die Zollbehörden ermächtigt, den
legitimen Handel mit Generika zu blockieren. Im vorliegenden Fall
wurde am 5. Mai eine Ladung von 3.047.000 Amoxicillin-Tabletten (250
mg) im Wert von 28.000 EUR für vier Wochen festgehalten, bevor sie
für den Weitertransport freigegeben wurde. Als Begründung wurde der
Verdacht einer Markenrechtsverletzung angeführt. Die Medikamente sind
ausreichend für die Behandlung von etwa 76.000 Menschen z.B. gegen
Lungenentzündung. Die Zollbehörden informierten GlaxoSmithKline
(GSK), die den Brief am 13. Mai erhielten.

7 Tage später teilte GSK den Zollbehörden mit, dass keine
Markenrechtsverletzung vorliegt. GSK ist Inhaberin der Marke Amoxil.
Nach bisherigem Wissensstand gab es keinen Grund, die Medikamente zu
beschlagnahmen. "Amoxicillin" ist ein internationaler Freiname
(international non-proprietary name, INN) und wird auch von vielen
deutschen Generikaherstellern zur Bezeichnung ihrer Medikamente
benutzt.

Diese Beschlagnahmung ist der neueste Fall in einer Reihe von
Vorfällen, die verdeutlichen, wie EU-Verordnungen die Versorgung von
Entwicklungsländern mit Medikamenten hemmen. Im Jahr 2008 gab es
allein in den Niederlanden 17 Fälle von Beschlagnahmungen, wobei die
Medikamente in manchen Fällen sogar mehrere Monate festgesetzt
wurden. Christian Wagner-Ahlfs von der BUKO Pharma-Kampagne fordert
deshalb: "Das Problem muss auf europäischer Ebene mit einer Änderung
der EU-Verordnung gelöst werden." Der Fall in Frankfurt verdeutlicht,
dass dieses Problem nicht nur in den Niederlanden auftritt, sondern
ein grundsätzliches Problem der EU-Verordnung 1383/2003 ist.

Sune Sveningsen, Vertreter der von der Frankfurter Beschlagnahmung
betroffenen dänischen Organisation Missionpharma, berichtet:
"Beschlagnahmungen von Medikamenten beeinträchtigen unseren Auftrag,
Menschen und Gesundheitsprojekte in Entwicklungsländern zu beliefern.
Wir müssen deshalb in Erwägung ziehen, unsere Versorgungskette so
umzustrukturieren, dass ein Transit durch Europäische Länder
vermieden wird."

Bernd Eichner von medico international verlangt darum: "Die
Zollkontrolle von Medikamenten im Transit muss eingestellt werden".

"Wir hoffen, dass dieser Vorfall die deutsche Regierung dazu
bewegt, die notwendigen Schritte zu einer Änderung der Verordnung und
ihrer Handhabung einzuleiten.", so David Hachfeld von Oxfam
Deutschland.

Originaltext: medico international
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14079
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14079.rss2

Pressekontakte:

BUKO Pharma-Kampagne:
- Dr. Christian Wagner-Ahlfs, Tel. 0431-64 89 659;
cwagner@bukopharma.de

medico international:
- Bernd Eichner, Tel. 069/94438-45; eichner@medico.de

Oxfam Deutschland:
- David Hachfeld, Tel. 0176-2411 2361; dhachfeld@oxfam.de


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