BAG SELBSTHILFE e.V.: Diskriminierung behinderter Menschen ist jetzt auch im Zivilrecht ungesetzlich
Geschrieben am 10-07-2006 |
Düsseldorf (ots) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Damit kann es - wie geplant - am 1. August 2006 in Kraft treten. Mit dieser Entscheidung endet ein jahrelanger Kampf um das Gesetz. Schließlich ist Deutschland mit der Umsetzung der EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung schon einige Jahre in Verzug. "Wir begrüßen die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, geht von diesem Gesetz doch eine deutliche Botschaft aus: Das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes gilt jetzt auch im Zivilrecht, Diskriminierung behinderter Menschen ist ungesetzlich", erklärt Christoph Nachtigäller, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Allerdings hätten sich die Behindertenverbände weniger Ausnahmemöglichkeiten und stärkere - nämlich wirksame, verhältnismäßige und abschreckende - Sanktionsmaßnahmen gewünscht. "Leider bezieht sich das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nur auf Massengeschäfte und ein Verbandsklagerecht wurde nicht - wie von uns gefordert - in die Hände der Behindertenverbände gegeben", so Christoph Nachtigäller weiter. Auch sind die Versicherungen nicht verbindlich verpflichtet worden, klar, transparent und objektiv nachvollziehbar Versicherungsrisiken zu begrenzen.
Die Möglichkeit der Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände als "Bevollmächtigte" wurde bedauerlicherweise ebenfalls gestrichen. "Damit bleibt das Gesetz hinter den Möglichkeiten zurück, die sich aus dem Sozialgerichtsgesetz bereits jetzt für die Vereinigungen behinderter Menschen ergeben", erläutert Christoph Nachtigäller. Auch die Beweislastregelung zum Nachweis einer Diskriminierung wurde zu Lasten der betroffenen Menschen abgeschwächt.
Die BAG SELBSTHILFE e.V. - Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen - ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 95 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und drei Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.
Originaltext: BAG SELBSTHILFE e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52614 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52614.rss2
Pressekontakt:
Elisabeth Fischer BAG SELBSTHILFE e.V. www.bag-selbsthilfe.de elisabeth.fischer@bag-selbsthilfe.de
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