Rheinische Post: Stichwahl muss sein
Geschrieben am 05-03-2006 |
Düsseldorf (ots) - Von Detlev Hüwel
Punkt für Punkt arbeiten CDU und FDP in NRW ihre Koalitionsvereinbarung ab. Dazu gehört auch die Reform der Gemeindeordnung samt Heraufsetzung der Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten. Die Änderung macht Sinn: Um kommunalpolitisch etwas zu bewirken, bedarf es oft des "langen Atems". Der Bürgermeister als Chef der Verwaltung sollte deshalb ebenso wie seine Beigeordneten acht Jahre im Amt bleiben dürfen. Damit knüpft NRW zudem an die bis 1933 geltende Tradition der Rheinischen Bürgermeister an. Hinzu kommt der versorgungsrechtliche Aspekt: Wenn eine Stadt nicht nur öffentlich Bedienstete, sondern auch fähige Freischaffende an ihrer Spitze haben will, muss sie ihnen eine gewisse Altersabsicherung bieten. Problematisch scheint hingegen der Verzicht auf eine Stichwahl zu sein. Das Argument, beim zweiten Durchgang blieben viele Bürger ohnehin zu Hause, zieht nicht. Eine niedrige Beteiligung kann auch im ersten Wahlgang vorliegen. Nach der geplanten Neuregelung wäre dann aber auf Anhieb derjenige Kandidat gewählt, der mit nur einem Bruchteil der Stimmen eine (hauchdünne) Mehrheit bekäme. Dies ist politisch fragwürdig und wird nicht der Bedeutung des auf acht Jahre aufgewerteten Amtes gerecht.
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