EUGH - Grundsatzurteil stärkt interkommunale Zusammenarbeit / VKU: Gesetzlicher Klarstellung steht jetzt nichts mehr im Wege - Bedenken von Bundestag und Bundesrat sind gegenstandslos
Geschrieben am 10-06-2009 |
Berlin (ots) - "Der Europäische Gerichtshof hat eine Lanze für die interkommunale Zusammenarbeit gebrochen", kommentierte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V., die gestrige Grundsatzentscheidung des EuGH. "Nun kann und muss auch im nationalen Recht Klarheit geschaffen werden."
Die interkommunale Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge wie der Wasserver-, der Abwasser- und Abfallentsorgung unterfällt als reinem Organisationsakt der beteiligten Kommunen nicht dem Vergaberecht. Bedenken, die der Bundestag und der Bundesrat noch im Frühjahr gegen eine solche gesetzliche Klarstellung geäußert haben, sind damit gegenstandslos.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem gestrigen Urteil (Rechtssache C-480/06) entschieden, dass Kommunen grundsätzlich für die gemeinsame Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben einen erheblichen Gestaltungsspielraum haben. Das Europäische Vergaberecht kann nicht als Einschränkung dieses Spielraums missbraucht werden. Die Kommunen können gemeinsame Aufgabenträger beauftragen oder gründen und sind nicht an bestimmte rechtliche Konstrukte gebunden. Durch eine solche Zusammenarbeit wird die Eröffnung eines unverfälschten Wettbewerbs in allen Mitgliedsstaaten nicht in Frage gestellt.
Die Bundesregierung hatte bei der letzten Überarbeitung des nationalen Vergaberechts eine Regelung vorgeschlagen, die dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsprach. Dagegen hatten der Bundestag und zuletzt auch der Bundesrat Bedenken erhoben. Vor einer solchen Regelung sollte laut Bundesrat zunächst in Brüssel die Vereinbarkeit mit dem Europarecht überprüft werden. Diese Bedenken sind nach dem Urteil des EuGH nun gegenstandslos. Einer klarstellenden Regelung im nationalen Vergaberecht steht nun nichts mehr im Wege.
Eine erste Chance, die positive Wirkung dieses Urteils für die interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft aufzugreifen, bietet sich schon nächste Woche. Dann wird der Bundestag über den Modernisierungsbericht für die deutsche Wasserwirtschaft beraten. Ein wesentlicher Baustein dieses Berichts der Bundesregierung ist das Thema "interkommunale Zusammenarbeit". Diese wird als ein Erfolgsfaktor benannt, um auf Herausforderungen der kommunalen Wasserwirtschaft, wie z.B. der demographischen Entwicklung, antworten zu können. Mit dem Rückenwind aus Luxemburg muss der Bundestag nun nochmals deutliche Worte für die kommunale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft finden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5 Prozent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2
Pressekontakt: Pressesprecher: Carsten Wagner Fon +49(0)30.58580-220 Fax +49(0)30.58580-100 Mobil +49(0)170.8580-220 E-Mail: carsten.wagner@vku.de
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