Deutscher Bundesverband für Logopädie: Medizinische Versorgung ist Teamarbeit / Logopädische Kompetenz und Verantwortung anerkennen und ausbauen
Geschrieben am 10-06-2009 |
Mainz (ots) - "Ohne die seit 30 Jahren bewährte logopädische Therapie, die zwar von Ärzten veranlasst, aber in der Verantwortung der LogopädInnen durchgeführt wird, könnte die medizinische Versorgung von Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen nicht aufrechterhalten werden", sagte die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie heute vor der Presse in Mainz. Im Rahmen der aktuellen Debatte um eine neue Aufgabenverteilung zwischen den Angehörigen der unterschiedlichen medizinisch-therapeutischen Berufsgruppen seien die LogopädInnen bereit und gut gerüstet, auch weitergehende Verantwortung zu übernehmen.
"Nicht erst die Therapie, auch bereits die logopädische Befunderhebung ist grundsätzlich verordnungsfähig. Leider wird dies in der ambulanten Versorgung bisher kaum genutzt. Der dbl fordert deshalb, die Verordnung logopädischer Befunderhebung im Regelwerk der Selbstverwaltung, insbesondere in den Heilmittelrichtlinien zu verankern", betonte Rausch im Vorfeld des Logopädiekongresses, der vom 11.-13. Juni in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt stattfindet.
Die Verfahren der Befunderhebung seien ebenso wie die Therapiemethoden im Laufe der Zeit erheblich ausdifferenziert und neu entwickelt worden. Der Überblick über diese Weiterentwicklungen, wie auch über die zugrunde liegenden linguistischen, sprachpathologischen, medizinischen, entwicklungs- und kognitionspsychologischen Theoriegrundlagen sei ist eine unverzichtbare Bedingung für eine logopädische Versorgung auf dem Stand aktueller Wissenschaft. "Eine regelmäßig verordnete logopädische Befunderhebung stellt dem Arzt zusätzliche Befunde zur Verfügung, die für die Indikationsstellung genutzt werden können. Diese Befunde sichern und stützen damit die Qualität ärztlicher Diagnosen, wie dies in der diagnostischen Betrachtung medizinischer Befunde allgemein üblich ist ", so Rausch.
Fakt sei auch, dass keine Berufsgruppe die medizinische Versorgung von Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen allein gewährleisten könne. "Solche Störungen sind meist Teil einer umfassenderen Erkrankung, die weiterer kurativer und/oder rehabilitativer medizinischer Maßnahmen bedarf. Bereits heute ist die Qualität der Versorgung abhängig von der Qualität der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Logopäden sowie weiteren Berufsgruppen. Die Veränderung des Krankheitsspektrums mit einer Zunahme von chronischen Krankheiten und Multimorbidität macht eine Veränderung der Versorgungstrukturen und eine weitere Verbesserung interdisziplinärer Kooperation erforderlich. Nur wenn fachliches Spezialwissen der Logopädie anerkannt und gleichwertig neben ärztliche Expertise gestellt wird, kann interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten funktionieren", betonte die dbl-Präsidentin.
Allerdings könne die für die zukünftige Versorgung geforderte evidenzbasierte Praxis einschließlich der Evaluation von Behandlungsergebnissen auch von den LogopädInnen nur mit Hilfe der entsprechenden Qualifikation realisiert werden. "Der dbl fordert deshalb, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine grundständig akademische Logopädieausbildung zu schaffen, z.B. die Erprobungsklausel analog dem Krankenpflegegesetz endlich umzusetzen", so Rausch.
Originaltext: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34356 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34356.rss2
Pressekontakt: V.i.S.d.P.: Lucas Rosenthal, Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl), Weitere Informationen: dbl-Pressereferat, M. Feit, Augustinusstr. 11 a, 50226 Frechen, Tel.: 02234/37953-27, Fax: 02234/37953-13, E-Mail: feit@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de. Vom 10. bis 13. Juni 2009 erreichen Sie uns in Mainz unter Tel.: 0171/1428030
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