Ausschreibung gefährdet Neutralität des Presse-Grosso
Geschrieben am 10-06-2009 |
Köln (ots) - Der Bundesverband Presse-Grosso lehnt das einseitig von der Bauer Vertriebs KG eingeleitete Verfahren zur Ausschreibung eines Grosso-Vertriebsgebietes in Kiel ab. Er sieht darin einen unzulässigen Verstoß gegen die Gleichbehandlungspflicht des preisbindenden Verlags sowie eine unmittelbare Gefahr für die medienpolitisch geforderte Neutralität des Pressegroßhandels.
Das Instrument der Ausschreibung ist mit den Anforderungen des Bürgers an das Kulturgut Presse nach Vielfalt und Überallerhältlichkeit nicht vereinbar. Gegenstand einer Ausschreibung ist regelmäßig, dass mehrere "Bieter" in einen Wettbewerb eintreten. Presse ist keine Ware wie jede andere. Der ungehinderte Wettbewerb um die Gunst der Leser soll alleine am Presseregal erfolgen. Die Verlage als Preisbinder sind verpflichtet, ihre Abnehmer gleich zu behandeln. Der Pressegroßhandel ist aufgrund seines verfassungsmäßigen Versorgungsauftrages und seiner Marktstellung zur Neutralität, d.h. Gleichbehandlung aller Verlage und Titel, verpflichtet. Die Bundesregierung hat die Vielfalt sichernde Bedeutung des Presse-Grosso mehrfach, zuletzt in ihrem Medien- und Kommunikationsbericht 2008, hervorgehoben.
Der Bundesverband Presse-Grosso hat mit Wirkung zum März 2009 mit allen Verlagen, auch mit der Bauer Vertriebs KG, eine Vereinbarung über neue Konditionen und Leistungen geschlossen. Diese ist die verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit allen Presse-Grossisten. Die Ausschreibung für den Vertrieb der Objekte der Bauer Vertriebs KG in Kiel legt den Schluss nahe, dass in diesem Grosso-Vertriebsgebiet einseitig eine weitere Optimierung der Konditionen und Leistungen eingefordert wird.
Die Bauer Vertriebs KG ist hundertprozentige Tochter der Bauer Media Group, Marktführer im Segment der Programm- und wöchentlichen Frauenschriften. Der Verlag ist als Preisbinder und Marktbeherrscher zur Gleichbehandlung der von ihm beauftragten Vertriebsunternehmen verpflichtet. Das Landgericht Hannover hat in dem Verfahren Mügge gegen Bauer Vertriebs KG auf die Beachtung des Gleichbehandlungsgebots hingewiesen.
Das Verfahren der Ausschreibung ist im Pressevertrieb in Deutschland aus gutem Grund noch nie angewendet worden. Es gefährdet das bürgernahe System für den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften. Die Verlegerverbände und der Grosso-Verband haben in der Gemeinsamen Erklärung 2004 ein gemeinsames Bekenntnis zu dem im internationalen Vergleich einmaligen Grosso-Vertriebssystem abgegeben. Die Systemessentials werden am effizientesten im Wege des Alleinvertriebs aller Objekte durch den Vollsortimentsgrossisten gewährleistet. Die vertrieblichen und wirtschaftlichen Folgen einer Belieferung durch zwei Presse-Lieferanten für den Einzelhandel sind seit März 2009 in den Vertriebsräumen Stade und Elmshorn zu beobachten.
Die Bauer Vertriebs KG hatte dem Grossohaus Johann Carlsen GmbH & Co. KG nach über 70jähriger Zusammenarbeit Anfang 2009 ohne Angabe von Gründen die Auslieferung der Titel der Bauer Media Group zum 31.12.2009 gekündigt. Der Verlag will die Ausschreibungsunterlagen auch den benachbarten Grosso-Unternehmen sowie interessierten Unternehmen zugänglich machen.
Originaltext: Bundesverband Presse-Grosso e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62564 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62564.rss2
Pressekontakt: Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln, Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg@bvpg.de, Internet: www.pressegrosso.de, Kontakt: Kai-Christian Albrecht (ka@bvpg.de)
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