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EANS-Stimmrechte: P&I Personal & Informatik AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Geschrieben am 17-06-2009


--------------------------------------------------------------------------------
Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
-----------------------------------
Name: Diverse siehe Mitteilungstext
Sitz: London
Staat: Großbritannien

Angaben zum Emittenten:
-----------------------
Name: P&I Personal & Informatik AG
Adresse: Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden
Sitz: Wiesbaden
Staat: Deutschland


17.06.2009

Die Hermes Administration Services Limited, mit Sitz in London
(Großbritannien) hat der P&I Personal & Informatik AG am 15. Juni
2009 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:

Wir, die Hermes Administration Services Limited als
Verwaltungsbevollmächtigter der BT Pension Scheme Trustees Limited,
London, Großbritannien ("BTPSTL"),teilen gemäß §§ 21, 22 Abs. 1 WpHG
mit Bezug auf den Besitz von Stimmrechten an der P&I Personal &
Informatik AG (der "Gesellschaft") im Namen der BTPSTL und ihrer
Tochtergesellschaften


- BriTel Fund Nominees Limited, London, Großbritannien ("BFNL"),
- BriTel Fund Trustees Limited, London, Großbritannien ("BFTL"),
- Hermes Fund Managers Limited, London, Großbritannien ("HFML"), und
- Hermes Investment Management Limited, London, Großbritannien ("HIML"),


wie folgt mit:

Am 12. Juni 2009 hat BTPSTL gemäß § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von
drei Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und
hält nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0
Stimmrechten).

Am 12. Juni 2009 hat BFNL gemäß § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von
drei Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und
hält nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0
Stimmrechten).

Am 12. Juni 2009 hat BFTL gemäß § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von
drei Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und
hält nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0
Stimmrechten).

Am 12. Juni 2009 hat HFML gemäß § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von
drei Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und
hält nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0
Stimmrechten).

Am 12. Juni 2009 hat HIML gemäß § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von
drei Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und
hält nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0
Stimmrechten).


Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------


ots Originaltext: P&I Personal & Informatik AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:


Branche: Software
ISIN: DE0006913403
WKN: 691340
Index: CDAX, Prime All Share, Technologie All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
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