EANS-Stimmrechte: P&I Personal & Informatik AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Geschrieben am 17-06-2009 |
-------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: ----------------------------------- Name: Diverse siehe Mitteilungstext Sitz: London Staat: Großbritannien
Angaben zum Emittenten: ----------------------- Name: P&I Personal & Informatik AG Adresse: Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden Sitz: Wiesbaden Staat: Deutschland
17.06.2009
Die Hermes Administration Services Limited, mit Sitz in London (Großbritannien) hat der P&I Personal & Informatik AG am 15. Juni 2009 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
Wir, die Hermes Administration Services Limited als Verwaltungsbevollmächtigter der BT Pension Scheme Trustees Limited, London, Großbritannien ("BTPSTL"),teilen gemäß §§ 21, 22 Abs. 1 WpHG mit Bezug auf den Besitz von Stimmrechten an der P&I Personal & Informatik AG (der "Gesellschaft") im Namen der BTPSTL und ihrer Tochtergesellschaften
- BriTel Fund Nominees Limited, London, Großbritannien ("BFNL"), - BriTel Fund Trustees Limited, London, Großbritannien ("BFTL"), - Hermes Fund Managers Limited, London, Großbritannien ("HFML"), und - Hermes Investment Management Limited, London, Großbritannien ("HIML"),
wie folgt mit:
Am 12. Juni 2009 hat BTPSTL gemäß § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von drei Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und hält nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0 Stimmrechten).
Am 12. Juni 2009 hat BFNL gemäß § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von drei Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und hält nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0 Stimmrechten).
Am 12. Juni 2009 hat BFTL gemäß § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von drei Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und hält nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0 Stimmrechten).
Am 12. Juni 2009 hat HFML gemäß § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von drei Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und hält nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0 Stimmrechten).
Am 12. Juni 2009 hat HIML gemäß § 21 Abs. 1 WpHG die Schwelle von drei Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft unterschritten und hält nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % (dies entspricht 0 Stimmrechten).
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: P&I Personal & Informatik AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Branche: Software ISIN: DE0006913403 WKN: 691340 Index: CDAX, Prime All Share, Technologie All Share Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard Berlin / Freiverkehr Hamburg / Freiverkehr Stuttgart / Freiverkehr Düsseldorf / Freiverkehr Hannover / Freiverkehr München / Freiverkehr
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