Regelung zur Patientenverfügung lässt Fragen offen / Kolpingwerk Deutschland: Der verantwortungsvolle Umgang mit Krankheit und Tod bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe
Geschrieben am 19-06-2009 |
Köln (ots) - Der Deutsche Bundestag hat gestern eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. "Lobenswert ist sicherlich die intensive Auseinandersetzung der Parlamentarier und das Ringen um eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung", betonte Kolping-Bundespräses Ottmar Dillenburg in Köln. "Der Umgang mit der Würde des Menschen von der Geburt bis zum Lebensende bleibt allerdings eine gesellschaftliche Fragestellung, an der alle für unser Gemeinwesen Verantwortlichen weiter intensiv arbeiten müssen." Dies lasse sich durch eine gesetzliche Regelung allein nicht lösen.
"Mit dem Inkrafttreten des Stünker-Entwurfs wird der Inhalt einer Patientenverfügung für Arzt und Betreuer künftig ohne Einschränkung verbindlich sein - im Guten wie im Schlechten", kritisiert Dillenburg. Das Kolpingwerk Deutschland habe daher den Bosbach-Entwurf mit der dort vorgesehenen Begrenzung der Reichweite der Patientenverfügung favorisiert. Nun stehe zu befürchten, dass eine schlecht formulierte Patientenverfügung künftig dahingehend binde, dass Ärzte einen Patienten bei entsprechenden Formulierungen sterben lassen müssen, selbst wenn er aus ärztlicher Sicht - z.B. nach einem Unfall - eigentlich gerettet werden könnte. Die fortlaufende Wirkung einer Patientenverfügung erfordere darüber hinaus, dass man immer sorgfältig im Blick behalte, was man bei einer früheren Verfügung einmal aufgeschrieben habe. "Für den Patienten wird es daher wichtig sein, sich mit seinem Arzt oder einem Juristen über die Folgen der Verfügung ausführlich beraten zu lassen", betont Dillenburg.
Darüber hinaus sei die jetzige Regelung auch noch unter einem anderen Gesichtspunkt schwierig: "Ein möglicherweise zu gesunden Zeiten vorab geäußerter Wille kann sich durchaus im Verlauf einer schweren Erkrankung ändern. Deshalb ist es problematisch, ihn mit dem Willen eines sterbenskranken und nicht mehr äußerungsfähigen Menschen gleichzusetzen."
Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52043 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52043.rss2
Pressekontakt: Kolpingwerk Deutschland Heinrich Wullhorst Pressesprecher Kolpingplatz 5-11 50667 Köln Tel: (0221) 20701-241 Mobil: (0172) 5604303 E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de Homepage: www.kolping.de
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