BDI zu Nachbesserungen bei der Unternehmensteuerreform - Krisenfestes Steuerrecht noch nicht in Sicht - Freigrenze bei der Zinsschranke zu niedrig
Geschrieben am 19-06-2009 |
Berlin (ots) - "Ein krisenfestes Steuerrecht ist noch nicht in Sicht." So bewertet BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf das am Freitag vom Bundestag beschlossene Bürgerentlastungsgesetz, das auch Nachbesserungen bei der Unternehmensteuerreform vorsieht. "Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Das Thema bleibt in der nächsten Legislaturperiode auf der Tagesordnung", sagte Schnappauf.
"Die Erleichterungen bei der Umsatzsteuer und die höhere Freigrenze bei der Zinsschranke sind sinnvolle Lösungen, um die Liquidität für kleinere Unternehmen zu sichern. Für einen Großteil der Industrieunternehmen ist die Freigrenze bei der Zinsschranke zu niedrig. Die Krisen verschärfende Wirkung bleibt bestehen", warnte Schnappauf.
"Gerade die Unternehmen, die den größten Anteil des prognostizierten Belastungsvolumens tragen müssen, sind weiterhin unvermindert von der Zinsschranke betroffen. Und wenn die Regelungen Ende dieses Jahres auslaufen, treten die Krisen verschärfende Wirkung gerade dann wieder in Kraft, wenn die Unternehmen das Geld zur Finanzierung des Aufschwungs brauchen", so Schnappauf weiter.
Auch die neue Sanierungsklausel zum so genannten Mantelkauf bleibt aus Sicht des BDI-Hauptgeschäftsführers hinter den Erwartungen zurück. "Für Staatsbeteiligungen an notleidenden Banken wurde die Regelung des Mantelkaufs kurzer Hand ausgesetzt, bei der privaten Wirtschaft wird hingegen die Ausnahme an eine enge Sanierungsklausel geknüpft", so der BDI-Hauptgeschäftsführer. "Ihre Praxistauglichkeit muss die Sanierungsklausel erst noch beweisen."
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