Boykott-Aufruf gefährdet Arbeitsplätze der Dalli-Gruppe
Geschrieben am 24-06-2009 |
Stolberg (ots) - Das Landgericht Köln hat überraschend eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die es dem "Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V." (BCG) untersagt, zum Boykott von Produkten der Dalli-Gruppe aufzurufen. Die Entscheidung des Gerichts erfolgte allein aus formalen Erwägungen ("mangelnde Dringlichkeit"). Sie sagt nichts über die Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufs aus. Aufgrund des Verlaufs der mündlichen Verhandlung geht die Dalli-Gruppe nach wie vor davon aus, dass der Boykottaufruf rechtswidrig ist. Diese Frage muss nun ggf. in einem weiteren Verfahren geklärt werden.
Die Dalli-Gruppe hat die Entscheidung des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Ulrich Grieshaber, Geschäftsführer der Dalli-Gruppe: "Der Boykott-Aufruf gegen Produkte der Dalli-Gruppe gefährdet direkt die Arbeitsplätze hunderter Mitarbeiter. Dalli ist der größte deutsche Produzent von Handelsmarken und trägt auf diese Weise entscheidend dazu bei, dass Familien auch in schwierigen Zeiten wie diesen in der Lage sind, sich mit qualitativ hochwertigen aber zugleich preiswerten Körperpflege- und Haushaltsprodukten zu versorgen. Naturgemäß sind in diesem Geschäft nur kleine Margen zu erzielen. Jede Beeinträchtigung des Absatzes führt aus diesem Grund unmittelbar zu negativen Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Mitarbeiter.
Gleiches gilt für unsere Tochterfirmen Mäurer & Wirtz beziehungsweise die Glockengasse Köln GmbH. Sie sind mit führenden Körperpflege-Marken im Einzelhandel vertreten, ein Boykottaufruf löst also auch hier erhebliche Effekte zum Nachteil der Beschäftigten aus.
Weder Dalli noch seine Tochterunternehmen stellen Medikamente her oder vertreiben solche. An den Vorgängen um 'Contergan' waren und sind die Unternehmen der Dalli-Gruppe in keiner Weise beteiligt. Der Boykottaufruf ist aus den genannten Gründen unverantwortlich und durch nichts gerechtfertigt. Wir sind sicher, dass die Verbraucher dies erkennen und entsprechend handeln werden."
Selbsterklärtes Ziel des BCG ist es, seine Interessen "mit medienwirksamen Maßnahmen" zu verfolgen. Im Februar 2009 hatte der Verein deshalb zum Boykott namentlich genannter Produkte der Dalli-Gruppe aufgerufen. Die Dalli-Gruppe setze daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den Verein und seinen Vorsitzenden durch, die es bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von EUR 250.000 untersagt, den Aufruf weiterhin zu veröffentlichen.
Ulrich Grieshaber: "Selbstverständlich respektieren wir die richterliche Entscheidung. Um Schaden von unseren Mitarbeitern und unseren Unternehmen abzuwenden werden wir jedoch alle zu Gebote stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um den Boykott-Aufruf zu unterbinden."
Originaltext: DALLI-WERKE GmbH & Co. KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75986 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75986.rss2
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